Erklärung „Naturpark Bauernland Irrsee Mondsee Attersee“
Landschaftsschutz in sieben Gemeinden
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Mit LGBl. Nr. 102/2021 werden Teilbereiche der Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Zell am Moos, Tiefgraben, Mondsee, St. Lorenz, Innerschwand am Mondsee und Unterach am Attersee zum „Naturpark Bauernland - Irrsee Mondsee Attersee“ erklärt.
Damit werden ca. 16.400 ha unter Landschaftsschutz gestellt. Bestimmte Maßnahmen (zB größere Sport- und Freizeitanlagen, Telekommunikationsanlagen, elektrische Leitungsanlagen) benötigen damit zukünftig eine zusätzliche Bewilligung bzw. Anzeige gemäß Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz.
Stand: 05.10.2021