Oö. Einzugsgebieteverordnung verlautbart
Legt das Arbeitsgebiet der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gewässerbezirke fest.
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Die Oö. Einzugsgebieteverordnung (Oö. EGV) legt den räumlichen Arbeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung bzw. des Gewässerbezirkes bei wasserrechtlichen Verfahren fest. Die Abgrenzung erfolgt nun auf Grund digitalisierter Karten. Die Darstellung ist auch in DORIS (www.doris.ooe.gv.at unter Wasser & Geologie auf den Detailseiten „Gewässerbezirke“, WLV Gebietsbauleitung (Zuständigkeit) und WLV-Einzugsgebiete Wildbach abrufbar.
Die Verordnung wurde am 9. November 2020 im Landesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit 10. November 2020 in Kraft. Die Oö. Einzugsgebieteverordnung 2009 (LGBl. Nr. 125/2009) tritt gleichzeitig außer Kraft.
Links:
- Oö. Einzugsgebieteverordnung (Oö. EGV)- LGBl. Nr. 105/2020
- Forstgesetz
- Wasserrechtsgesetz
- OÖ Gewässerbezirke
- Sektion Oberösterreich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung
- Bundesdienststelle der Wildbach- und Lawinenverbauung
Stand: 18.11.2021