CE – Ökologische Nachhaltigkeit – Bewertung und Überprüfung von Bauprodukten
Neues System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 3+ für wesentliche Merkmale gelten, die die ökologische Nachhaltigkeit betreffen
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Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 legt die anzuwendenden Systeme zur Bewertung und Überprüfung von Bauprodukten in Bezug auf die wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit fest.
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Bauprodukte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Um den Herstellern einen effizienteren Zugang zum Binnenmarkt zu ermöglichen und so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Bauindustrie insgesamt beizutragen, sollte ein neues System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 3+ für wesentliche Merkmale gelten, die die ökologische Nachhaltigkeit betreffen. Die Hinzufügung eines neuen Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit sollte keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Hersteller mit sich bringen, bei denen bereits die Vermutung besteht, dass ihre Produkte ohne Prüfung oder Berechnung ein bestimmtes Leistungsniveau oder eine bestimmte Leistungsklasse erreichen. Daher sollte klargestellt werden, dass das neue System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 3+ nicht für Produkte gilt, für die derzeit keine Prüfung oder Berechnung erforderlich ist.
Bauprodukte sind hinsichtlich der Leistungsbeständigkeit in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit nach Maßgabe der in Anhang I festgelegten Systeme zu bewerten und zu prüfen.
Die delegierte Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 28. Oktober 2024 kundgemacht und tritt am 17.11.2024 in Kraft.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/2769 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 durch Festlegung der anzuwendenden Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten in Bezug auf die wesentlichen Merkmale im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit und zur Änderung der genannten Verordnung in Bezug auf die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten auf der Grundlage eines Modellierungsansatzes
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung