Person mit kurzen Haaren und Bart trägt eine weiße Schutzkleidung mit Brille und blauen Handschuhen und blickt auf ein Reagenzglas mit Flüssigkeit in der Hand während im Hintergrund weitere Reagenzgläser mit Flüssigkeiten in einem Labor stehen
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Anpassungen bei harmonisierten Normen für die aseptische Herstellung von Produkten für die Gesundheitsfürsorge

Veröffentlichung von Fundstellen

Lesedauer: 1 Minute

16.10.2024

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 wird bei Produkten, die harmonisierten Normen oder den betreffenden Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den Anforderungen der genannten Verordnung, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmen, angenommen. 

Details siehe Durchführungsbeschluss bzw. Anhang: Tabelle 

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2631 tritt am 9. Oktober 2024 in Kraft. 

Der Beschluss betrifft alle Unternehmen, die oben genannte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben, sowie Konformitäts­bewertungsstellen. 

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