Harmonisierte Norm für Kunststoffverschlüsse von Getränkebehältern
Ab Juli 2024 müssen Kunststoffverschlüsse und Deckel am Behälter befestigt bleiben
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Inhaltsverzeichnis
Artikel 6 Abs. 4 der Einwegkunststoffprodukterichtlinie (EU) 2019/904) referenziert auf eine harmonisierte Norm für bestimmte Einweggetränkebehälter aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, deren Verschlüsse und Deckel aus Kunststoff bestehen. Festgelegt ist, dass ab dem 3. Juli 2024 Verschlüsse und Deckel während der für das Produkt vorgesehenen Verwendungsdauer an den Behältern befestigt bleiben.
Die harmonisierte Norm EN 17665:2022+A1:2023 erfüllt die Anforderungen entsprechend der Einwegkunststoffprodukterichtlinie. Die Einhaltung der genannten harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die Anforderungen, die in den Vorschriften der Union festgelegt sind.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 1. Juni 2023 im Amtsblatt L 142 kundgemacht und trat unmittelbar in Kraft.
Links:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1060 über eine harmonisierte Norm für Prüfverfahren und Anforderungen, die nachweisen, dass Kunststoffverschlüsse von Getränkebehältern am Behälter angebunden bleiben, zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2019/904
- Verpackungsverordnung
- Abfallwirtschaftsgesetz
- Einwegkunststoffprodukterichtlinie (2019/904/EU)
- WK-Information zur Verpackungsverordnung
- WKO-Infos zum Thema Verpackungen unter https://www.wko.at/service/umwelt-energie/kreislaufwirtschaft.html
- BMK-Info zur Einwegkunststoffprodukterichtlinie