
CE – Aktualisierung der Normenverweise und die Aufnahme neuer Normenverweise
Aufnahme neuer Fundstellen in den Anhang des EU-Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2584
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19.03.2025
Inhaltsverzeichnis
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2584 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Änderungen siehe Beschluss selbst bzw. in der Tabelle im Anhang.
Der Durchführungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 6. März 2025 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Die Nummern 1, 4, 6, 8, 10, 13, 15 und 17 des Anhangs gelten ab dem 6. September 2026.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/424 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2584 im Hinblick auf eine Aktualisierung der Normenverweise und die Aufnahme neuer Normenverweise
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2584 über harmonisierte Normen für die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/797
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung