Änderung Emissionsgesetz-Luft 2018
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Es fand eine nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) und der delegierten Richtlinie (EU) 2024/299 hinsichtlich der Methode für die Berichterstattung über die Emissionsprognosen für bestimmte Luftschadstoffe statt.
Des Weiteren wurde einer Bestimmung betreffend die Aufsichtstätigkeit der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für in diesem Bundesgesetz oder in einer Verordnung gemäß § 7 Abs. 6 festgesetzte Ge- und Verbote nach dem Muster des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959 geschaffen, um die Einhaltung von angeordneten Maßnahmen überprüfen zu können.
Links:
- Änderung des Emissionsgesetz Luft 2018, BGBl. I Nr. 57/2024
- NEC-Richtlinie ((EU) 2016/2284) - über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
- Delegierte Richtlinie (EU) 2024/299 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2284 hinsichtlich der Methode für die Berichterstattung über die Emissionsprognosen für bestimmte Luftschadstoffe
- BMK-Information zum Thema „Nationales Luftreinhalteprogramm“