
Änderung AEV Verbrennungsgas und weitere diverse Abwasseremissionsverordnungen, der Indirekteinleiterverordnung und der Emissionsregisterverordnung
(BGBl. II 389/2021)
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Neben der Änderung der AEV Verbrennungsgas werden elf weitere Verordnungen, wobei bei diesen redaktionellen Änderungen durchgeführt werden, angepasst.
In der AEV Verbrennungsgas werden die BVT-Schlussfolgerungen Großfeuerungsanlagen (2017/1442/EU) im Abwasserbereich umgesetzt. Die BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung (2019/2010/EU) werden zu einem späteren Zeitpunkt in der AEV Verbrennungsgas umgesetzt.
Umgesetzt werden alle Bestimmungen der BVT Großfeuerungsanlagen in der AEV Verbrennungsgas, die Großfeuerungsanlagen betreffen. Dh für jene Verbrennungsanlagen ab bzw. oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang I der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL). Jene Bestimmungen, welche die Abfallverbrennung und -mitverbrennung in IE-RL-Anlagen entsprechend den BVT-Ergebnissen zur Abfallverbrennung betreffen, und jene, die Kraftwerke etc .
Die Änderungen wurden am 9. September 2021 kundgemacht und treten am nächsten Tag in Kraft. Der Umsetzungstermin gemäß BVT-Schlussfolgerungen Großfeuerungsanlagen iVm IndustrieemissionsRL war der 2. August 2021 und betrifft IPPC-Betriebe und Betriebe der genannten betroffenen Bereiche.
Verknüpfungen
Weitere Informationen
- AEV Verbrennungsgas
- AEV Abluftreinigung
- Indirekteinleiterverordnung
- AEV Abfallbehandlung
- AEV Erdölverarbeitung
- AEV Industriemineral
- AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger
- AEV medizinischer Bereich
- AEV Petrochemie
- AEV technische Gase
- Allgemeine Abwasseremissionsverordnung
- Emissionsregisterverordnung 2017
- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
- BVT Schlussfolgerungen für die Großfeuerungsanlagen (Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442)
- Wasserrechtsgesetz 1959
- Infoseiten zum Thema Wasser/Abwasser auf WKO.AT
- BMLRT-Infos zum Thema Abwasser
Stand: 13.09.2021