Naturschutzgebiet Hornspitzmoore in der Gemeinde Gosau
Neue Instandhaltungsvorgaben für Gebäude und Quellfassungen
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Das Naturschutzgebiet „Hornspitzmoore“ hat eine Fläche von ca. 45 ha und befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Gosau. Im § 2 werden die gestatteten Eingriffe genannt. Beim Schutzgebiet handelt es sich um einen ausgedehnten Komplex aus verschiedenen Moortypen am Zwieselberg. Die Hornspitzmoore sind zusätzlich als Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet, AT3130000) gemeldet.
Die Novelle ergänzt den § 2 Z. 3 und Z. 8 und betrifft die gestatteten Eingriffe in Bezug auf die Instandhaltung und Instandsetzung rechtmäßig bestehender Bauwerke und Einrichtungen und die Nutzung und Instandhaltung rechtmäßig bestehender Quellfassungen. Die Instandhaltungen sind im Einvernehmen mit der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung durchzuführen. Weiters wird die Fläche des Naturschutzgebietes um ca. 1 ha erweitert.
Die Novelle wurde am 16. März 2023 kundgemacht und tritt am 17. März 2023 in Kraft. Unternehmen sind allfällig von den neuen Instandhaltungsvorgaben (Gebäude, Quellfassungen) betroffen.
Links
- LGBl. Nr. 21/2023 - Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die „Hornspitzmoore“ in der Gemeinde Gosau als Naturschutzgebiet festgestellt werden, geändert wird
Weitere Informationen:
- LGBl. 31/2017 - Verordnung, mit der die „Hornspitzmoore“ in der Gemeinde Gosau als Naturschutzgebiet festgestellt werden
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Informationen des Landes OÖ zum Thema Natur und Landschaft