Vier Holzwürfel mit Häkchen auf hellblauem Hintergrund
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Liste gebietsfremder invasiver Arten wurde aktualisiert

Erweiterung um 12 Arten und Anpassungen bei den KN-Codes

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Mit Durchführungsverordnung 2017/1263/EU wird die Liste der invasiven gebietsfremden Arten in Durchführungsverordnung 2016/1141/EU geändert. 

Die bestehende Liste wurde um 12 Arten erweitert und Anpassungen bei den KN-Codes vorgenommen. Die Änderungen treten mit 2. August 2017 in Kraft. Der Eintrag für den Marderhund (Nyctereutes Procyonoides Gray) gilt ab 2. Februar 2019.


Aufgenommen werden:

Nilgans, Aligatorkraut, Gewöhnliche Seidenpflanze, Schmalblättrige Wasserpest, Mammutblatt, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Japanisches Stiltgras, Verschiedenblättriges Tausendblatt, Marderhund, Bisam und Afrikanisches Lampenputzergras.

In Umsetzung der Verordnung 1143/2014/EU haben die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 3 Jahren dagegen Aktionspläne zu entwickeln, um die Ausbreitung dieser Arten zu reduzieren. Mit diesen Aktionsplänen müssen Maßnahmen zur Früherkennung der Arten, zum Management und zur Überwachung sowie gegebenenfalls auch zur Beseitigung erstellt werden. Es sind die Restriktionen der EU VO Nr. 1143/2014 anzuwenden. Das bedeutet, dass gemäß Art. 7 diese Arten unter anderem nicht gehandelt, verkauft, importiert, gezüchtet etc. werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen sind mit Antrag möglich.

Stand: 06.08.2020

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