Person in weißem Arbeitskittel und Gummihandschuhe lugt durch Mikroskop
© Christian Vorhofer | WKO

Nichtgenehmigung von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (Benzisothiazolinon, BIT)

Als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 nicht genehmigt

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) (EG-Nr.: 220-120-9; CAS-Nr.: 2634-33-5) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 genehmigt.

Der Beschluss wurde am 28. November 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Von diesem Beschluss betroffen sind alle Unternehmen, die Biozidprodukte mit genanntem Wirkstoff produzieren, einführen bzw. auf den Markt bringen.

 

Links

 

Weitere interessante Artikel
  • CE Kennezeichnung
    Webinar – CE-Kennzeichnung von Elektronikgeräten
    Weiterlesen
  • Aus der Erde ragt eine grüne Jungpflanze
    EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel
    Weiterlesen