Naturschutzgebiet Bumau
Neuverordnung wegen Rechtsanpassung zur Ausweisung als FFH-Gebiet
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Mit der Neuverordnung des Naturschutzgebietes „Bumau“ in der Gemeinde Liebenau erfolgt eine erforderliche rechtliche Anpassung an das OÖ Naturschutzgesetz hinsichtlich Europaschutzgebiete. Die Neuausweisung erfordert eine Berücksichtigung im Rechtsakt zur Vogelschutzgebietsausweisung Europaschutzgebiet Wiesengebiete im Freiwald (Link zur Naturschutzdatenbank). Weiters ist das Naturschutzgebiet Bumau auch Teil des geplanten FFH-Gebietes Wiesenflächen im Mühlviertel (nominiert unter AT 3129000– Plan im Doris – Link zur Naturschutzdatenbank) vorgesehen.
In der Verordnung zum Europaschutzgebiet Wiesengebiete im Freiwald erfolgt eine Anpassung bei den Rechtsverweisen.
Die Verordnung wurde am 15. Februar 2024 kundgemacht und tritt am 16. Februar 2024 in Kraft. Die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung Bumau (LGBl. Nr. 49/2001) tritt außer Kraft. Betriebe sind von dieser Verordnung nicht direkt betroffen.
Links:
- LGBl. Nr. 19/2024 – Naturschutzgebiet Bumau
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Informationen des Landes OÖ zum Thema Natur und Landschaft
- Naturschutzdatenbank NSG Bumau