Rot-weißes Stoppschild vor einer grünen Naturlandschaft
© Manuela Ewers | stock.adobe.com

Naturschutzgebiet Bumau

Neuverordnung wegen Rechtsanpassung zur Ausweisung als FFH-Gebiet

Lesedauer: 1 Minute

15.02.2024

Mit der Neuverordnung des Naturschutzgebietes „Bumau“ in der Gemeinde Liebenau erfolgt eine erforderliche rechtliche Anpassung an das OÖ Naturschutzgesetz hinsichtlich Europaschutzgebiete. Die Neuausweisung erfordert eine Berücksichtigung im Rechtsakt zur Vogelschutzgebiets­ausweisung Europaschutzgebiet Wiesengebiete im Freiwald (Link zur Naturschutzdatenbank). Weiters ist das Naturschutz­gebiet Bumau auch Teil des geplanten FFH-Gebietes Wiesenflächen im Mühlviertel (nominiert unter AT 3129000Plan im Doris – Link zur Naturschutzdatenbank) vorgesehen.

In der Verordnung zum Europaschutzgebiet Wiesengebiete im Freiwald erfolgt eine Anpassung bei den Rechtsverweisen.

Die Verordnung wurde am 15. Februar 2024 kundgemacht und tritt am 16. Februar 2024 in Kraft. Die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung Bumau (LGBl. Nr. 49/2001) tritt außer Kraft. Betriebe sind von dieser Verordnung nicht direkt betroffen.


Weitere interessante Artikel
  • Collage aus Parkhaus, Tankstelle, Zapfsäulen, Autobahn und Autoreinigung
    Umweltmerkblatt für Tankstellen (ohne Serviceeinrichtungen und Waschplätze)
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Teilnahme an der Konsultation Elektro- und Elektronikaltgeräte-RL 
    Weiterlesen