Meldung des oder der Abfallbeauftragte:n
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06.06.2023
Gemäß § 11 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer:innen ein:e fachlich qualifizierte:r Abfallbeauftragte:r zu bestellen. Die Bestellung oder Abbestellung des oder der Abfallbeauftragten ist der Behörde unverzüglich zu melden. Dazu ist der oder die Abfallbeauftragte als Kontaktperson am EDM-Portal (www.edm.gv.at) einzutragen. Eine Registrierung des Betriebs ist dazu erforderlich.