Beratungsförderungen 2025
zu Betriebsanlagen, REACH/CLP, CE-Kennzeichnung, Lärmschutz, Radonschutz und Arbeitnehmerschutz
Lesedauer: 1 Minute
WICHTIG! Der Förderantrag muss im VORHINEIN gestellt werden!
Überblick:
Arbeitnehmerschutz – Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften im technischen Arbeitnehmerschutz oder Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
ACHTUNG: Förderbeantragungstermin für 2025 wird in Kürze bekanntgegeben!
Betriebsanlagen-Coaching – Rasch und unbürokratisch zur Betriebsanlagengenehmigung zu gelangen ist einfacher als gedacht! Betriebsanlagen-Coaches helfen Ihnen dabei.
Rechtliche Vertretung in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren - Falls rechtliche Fragen auftauchen sollten, stehen Ihnen ausgewählte Anwälte zur Verfügung. 1 Stunde kostenlose Erstberatung; umfassende rechtliche Vertretung = Förderung 50 % v. Pauschalbetrag.
§ 82b GewO Eigenüberprüfung Betriebsanlage – Berater:innen unterstützen Sie bei der Durchführung der verpflichteten wiederkehrenden Eigenüberprüfung Ihrer Betriebsanlage.
REACH/CLP - Unterstützung/Hilfestellung in chemikalienrechtlichen Fragen durch zertifizierten REACH-Berater:innen.
CE-Kennzeichnung - Unterstützung/Hilfestellung mit CE-Berater:innen
Lärmschutz – Holen Sie sich Unterstützung bei der Erstellung von Lärmprojekten und setzen Sie dadurch Maßnahmen zur Lärmverminderung.
Radonschutz – Speziell ausgebildete Radon-Berater:innen helfen um die richtigen Maßnahmen zur Radonreduzierung zu finden.
Förderbeantragung ab Jänner 2025 im Förderportal der WKOÖ: https://foerderungen.wkooe.at/
Stand: 17.12.2023