Merkblatt Selbstbedienungsverordnung
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Die Selbstbedienungsverordnung (BGBl. II Nr. 251/2015) enthält für bestimmte chemische Produkte (Stoffe, Gemische) ein striktes Selbstbedienungsverbot bei der Abgabe an private Letztverbraucher. Andere Produkte dürfen in Selbstbedienung nur dann abgegeben werden, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Einen genauen Überblick gibt Ihnen das Merkblatt Selbstbedienungsverordnung.
Stand: 07.12.2023