Webinar „Verpackungsverordnung – neue Vorschriften und Tipps für die Praxis“
v. 14.03.2022
Lesedauer: 1 Minute
Die Verpackungsverordnung 2014 und auch das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wurden Ende 2021 novelliert. Für Verpflichtete der Verpackungsverordnung entstehen daraus einige Umstellungen und Anpassungen insbesondere durch die zeitlichen Staffelungen.
Im Webinar wurden insbesondere Details behandelt zu:
- Anpassungen an EU-Recht (Kreislaufwirtschaftspaket und Einwegkunststoffprodukte-Richtlinie) und Einbeziehung von Fanggeräten und Tabakprodukte in die Verpackungsverordnung
- Verbote, Vermeidung, Wiederverwendung, Förderung der Kreislaufwirtschaft (Pfand ab 2025) und Anforderungen an bestimmte Verpackungen
- Einführung von Pfandsystemen und Kennzeichnung von bepfandeten Verpackungen
- Verschärfung bei den Trennverpflichtungen sowie neue Sammelkategorien bzw.
-möglichkeiten bei Haushaltsverpackungen - Teilnahmepflicht für gewerbliche Verpackungen an Sammel- und Verwertungssystemen und geänderte Meldeverpflichtungen
- Verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten ab 2023 für ausländische Versandhändler, die an private Letztverbraucher Verpackungen (verpackte Waren) und bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Fanggeräte) senden und Möglichkeit zur Bestellung eines Bevollmächtigten für Vertreibe an nicht private Letztverbraucher
- Eigenimporteur und auch Primärverpflichtete von bestimmten Einwegkunststoffprodukten haben Meldeverpflichtung sowie Teilnahmeverpflichtung an Sammel- und Verwertungssystem wegen erweiterter Herstellerverantwortung
Unterlagen bzw. Webinar Mitschnitt:
Referenten:
- Ing. Erwin Bernsteiner, Büro für Umweltfragen; 5422 Bad Dürrnberg
- DI Christian Gojer, WKOÖ – Abteilung Service und Innovation | Umweltservice
Stand: 31.03.2022