Recycling Konzept mit Recycling Symbol und unterschiedlichen Materialien auf einem Holzuntergrund, Topview
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Abfallwirtschaftskonzept

Bestimmungen zu Erstellung, Aktualisierung und Inhalt sowie Nutzen für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

Das Abfallwirtschaftskonzept gibt einen Überblick über Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller Abfälle in einem Betrieb. Es dokumentiert auch Maßnahmen für die Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft. So unterstützt es Betriebe bei der Umsetzung eines nachhaltigen, kosteneffizienten Abfallmanagements.

Unternehmen müssen für jede Betriebsanlage ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen, in der mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Sie müssen dieses zumindest alle sieben Jahre aktualisieren. Dies wird von behördlicher Seite kontrolliert.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist außerdem eine verpflichtende Antragsunterlage bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von Betriebsanlagen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

Nutzen des Abfallwirtschaftskonzeptes 

Mit der Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes erhalten Unternehmer ein Bild davon, wo welche Abfälle entstehen und was damit geschieht: Von der Menge und Herkunft bis zur Entsorgung. Schwachstellen der Abfallwirtschaft im Betrieb zeigen sich genauso wie mögliche Prozessverbesserungen und Einsparungspotenziale.

Betriebe können durch Vermeidung oder bessere Trennung von Abfällen ihre Kosten oft deutlich reduzieren. Neben weniger Abfall geht es auch um qualitative Abfallvermeidung, d.h. Reduktion der gefährlichen Abfälle.


Beispiel: Mehrweg-Großgebinde statt kleinere Einmal-Verpackungen oder umweltschonendere Lacke einsetzen.


Wann muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden?

  • Bei einer Neu- oder Änderungsgenehmigung einer Betriebsanlage.
  • Bei mehr als 20 Arbeitnehmern, die in einer Betriebsanlage arbeiten: Der Betreiber muss ein Abfallwirtschaftskonzept innerhalb von zwölf Monaten oder nach Aufnahme des 21. Arbeitnehmers erstellen.

Betreiben mehrere Unternehmen gemeinsam eine Anlage, können sie auch ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept erstellen.

Wie oft muss ein Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert werden?

Die Aktualisierung erfolgt:

  • spätestens alle sieben Jahre
  • bei einer wesentlichen abfallrelevanten Änderung der Anlage
  • bei einer genehmigungspflichtigen Änderung der Anlage.

Tipp:
Eine freiwillige laufende Aktualisierung hat Vorteile: Unternehmer haben immer Übersicht über die Abfallsituation des Betriebes und können so Einsparungspotenziale früher entdecken.


Wer erstellt das Abfallwirtschaftskonzept?

Meistens erstellt der Betriebsinhaber das Konzept selber oder beauftragt eine andere firmeninterne Person. In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist zumeist der Abfallbeauftragte für das Konzept zuständig. Unternehmen können auch externe Fachleute beauftragen.

Zuständige Behörde

Die örtlich zuständige Behörde kann die Vorlage des Konzepts verlangen.

Je nach Betriebsstandort ist das:

  • die Bezirkshauptmannschaft
  • der Magistrat in Statutarstädten
  • die Magistratischen Bezirksämter in Wien

Strafen

Wenn Betriebsinhaber kein Abfallwirtschaftskonzept erstellen, aktualisieren oder der Behörde auf Verlangen vorlegen, drohen Geldstrafen bis zu 3.400 Euro. Verantwortlich und damit strafbar ist der Betriebsinhaber.

Inhalt des Abfallwirtschaftskonzeptes

Als wesentliche Punkte müssen sich im Abfallwirtschafskonzept finden:

  • Allgemeine Angaben zum Betrieb und zur Anlage: zB Standort, technische Beschreibungen
  • Verfahrensbezogene Darstellung: zB Prozesse, Menge und Art der Stoffe, Maßnahmen …
  • Abfallrechtliche Darstellung: zB Auflistung nach dem Schema für gefährliche und nicht gefährliche Stoffe …
  • Organisatorische Vorkehrungen: zB wie werden die Vorschriften konkret eingehalten …
  • Abschätzen der zukünftigen Entwicklung

Stand: 12.01.2018

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