Ansicht einer Kläranlage: Großes kreisrundes Becken mit Wasser in dem sich Himmel spiegelt, im Hintergrund Zaun und Baumzeile
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Änderung des Fragebogens zur Klärschlammausbringung

Änderung bei Meldungen ab 1. Jänner 2022

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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2252 zur Änderung der Entscheidung 94/741/EG über die Fragebögen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung bestimmter Abfallrichtlinien betrifft die Ausbringung von Klärschlamm gemäß Richtlinie (86/278/EWG). Der Durchführungsbeschluss ist am 17. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab 1. Jänner 2022.

Betroffen sind neben dem Mitgliedstaat allfällig Kläranlagenbetreiber und Landwirte (Verwertung gemäß R 10 (Anhang 2 AWG).

Die zu meldenden Geodaten in die Register werden dahingehend vereinfacht, dass nur die Geometrie oder der Standort der Stelle, an der der Klärschlamm verwendet wird, zu melden sind.

Stand: 01.01.2022

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