Leitfaden Lehrbetrieb werden
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Schritt 1 – Vor der Lehre
- Melden Sie Ihre offene Lehrstelle in der Lehrstellenbörse des AMS und der WKO.
- Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern in allen Bundesländern sind Ihre erste Anlaufstelle als Ausbildungsbetrieb für alle Fragen rund um die Lehrlingsausbildung.
- Machen Sie den WKO Online Ratgeber für Lehrbetriebe!
- Hier finden Sie wichtige Erstinformation.
- So finden Sie den passenden Lehrling – Rekrutierungstipps.
Schritt 2 – Während der Lehre
- In Frage kommende Förderungen:
- Förderungen für Lehrbetriebe
- Förderungen für Lehrlinge
- Projektförderungen Lehre: Hier werden innovative Projekte in den drei Förderschienen Integration, Gender und Qualität gefördert.
- AMS-Förderung der Lehrausbildung (Achtung! Die Förderung muss vor Abschluss des Lehrvertrages beantragt werden.)
- Für die Ausbildung der Lehrlinge ist die Ausbilderin oder der Ausbilder zuständig. Entweder die lehrberechtigte Person selbst oder eine vom Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiterin oder ein bestimmter Mitarbeiter kann Ausbilder sein. Der Ausbilder muss über eine entsprechende Ausbilderqualifikation verfügen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos für Ausbilderinnen und Ausbilder für mehr als 200 Lehrberufe auf einen Blick.
- Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching: Eine Lehre läuft nicht immer reibungslos und stellt Lehrling und Lehrbetrieb schon mal vor Probleme. Manche kann man selber lösen, manchmal braucht es Unterstützung von außen. Das Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching bietet österreichweit gratis für alle Betriebe Coaching an.
Schritt 3 – Am Ende der Lehre
- Jeder Lehrling kann seine Lehre am Ende der Lehrzeit mit einer Lehrabschlussprüfung (LAP) auf freiwilliger Basis beenden. Die Kosten des Vorbereitungskurses auf die LAP werden zu 100% gefördert. Vorbereitungsunterlagen auf die LAP für viele Lehrberufe bietet das ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft.
- Manche Unternehmen bieten Ihren ehemaligen Lehrlingen als Zusatzqualifikation die Möglichkeit, nach der Lehre die Meister- oder Befähigungsprüfung abzulegen.
Stand: 20.11.2019