Duale Berufsbildung/Lehre
Ausbildungsstrategien, um Fachkräfte zu sichern
Lesedauer: 3 Minuten
Talente erkennen und Skills ausbauen | Jobangebote und Skills matchen | Beruf und Privatleben in Balance halten | Länger gesund durchs Arbeitsleben | Von internationalen Talenten profitieren
Das bewährte System der dualen Ausbildung – also der parallelen Ausbildung in Betrieben und Berufsschulen – ist ein essentieller Bestandteil der Fachkräftesicherung in Unternehmen. Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis garantiert eine hohe Ausbildungsqualität. Über 200 Berufe stehen zur Auswahl.
Aufgrund zunehmend komplexerer Aufgaben und steigender Anforderungen brauchen Unternehmen mehr denn je gut ausgebildete Nachwuchskräfte, die genau die Fertigkeiten beherrschen, die das Unternehmen benötigt.
Vor der Lehre
Für die Jugendlichen:
- Welche Lehrberufe gibt es in Österreich?
Diese Broschüre fasst alle Lehrberufe zusammen.
Auf der Website probierdichaus.at sind Informationen über alle Lehrberufe zu finden.
Für den Betrieb:
- Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern in allen Bundesländern sind Ihre erste Anlaufstelle als Ausbildungsbetrieb für alle Fragen rund um die Lehrlingsausbildung, Ausbildungsberechtigung, Anmeldung von Lehrverträgen, Fördermöglichkeiten etc.
» Erstinformationen über Lehrberufe, Links zu Serviceeinrichtungen und Unterstützungsangebote für Lehrbetriebe und solche, die es werden wollen
- Wie finden Sie Ihre Lehrlinge?
Konkret können wir Sie bei der Lehrlingssuche unterstützen:- Lehrstellenmeldung
Melden Sie zunächst Ihre offene Lehrstelle in der Lehrstellenbörse des AMS und der WKO. - Unterstützungstools für den Rekrutierungsprozess
Bei der Lehrlingsauswahl geht es darum, das Potenzial der Bewerberinnen und Bewerber zu erkennen und zu prüfen, ob diese den Anforderungen des jeweiligen Lehrberufes und Lehrbetriebes entsprechen. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote und Checklisten zu den Themen Lehrlingsauswahl, Auswahltests, Schnuppertage und vielem mehr. - Bildungs- und Berufsinformation
Zur Abklärung von Interessen, Neigungen und Talenten der jugendlichen Bewerberin oder des jugendlichen Bewerbers bieten die Berufsinformationszentren der Wirtschaftskammern vielfältige zielgruppenspezifische Angebote wie zum Beispiel Talente Checks, Interessenstests, Potenzialanalysen, Unterstützung im Recruiting-Prozess, Berufs- und Brancheninfos und Formulare für Lehrberufe. - Falls Sie einen Lehrling aus dem Ausland einstellen möchten, gibt es Infos zur Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen.
- Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Berufspraktischen Tage („Schnupperlehre“), um Jugendliche kennen zu lernen.
- Lehrstellenmeldung
Während der Lehre
Das Infoportal für Ausbilderinnen, Ausbilder und Lehrbetriebe bietet praktische Unterstützung. Ausbildungsleitfäden, Checklisten und hilfreiche Kontakte bieten Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie fachliche Unterstützung in der betrieblichen Ausbildung.
Welche Lehrlingsförderungen gibt es?
Sie bilden Lehrlinge in Ihrem Betrieb aus, haben Projekte oder sind selber Lehrling? Informieren Sie sich hier, welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können.
- Förderungen für Lehrbetriebe: Gesamtübersicht, Basisförderung, Formulare für Lehrstellenförderung für den Lehrbetrieb
- Förderungen für Lehrlinge: Gesamtübersicht
- Projektförderungen der Lehre: Hier werden innovative Projekte in den drei Förderschienen Integration, Gender und Qualität in der betrieblichen Lehrlingsausbildung gefördert.
- Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice
Unternehmen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation erhalten. Die Förderung muss vor Abschluss des Lehrvertrages beantragt werden. - Alle Informationen rund um die Ausbilderin bzw. den Ausbilder:
Für die Ausbildung der Lehrlinge ist die Ausbilderin bzw. der Ausbilder zuständig. Entweder die Lehrperson selbst oder eine vom Ausbildungsbetrieb bestimmte Mitarbeiterin oder ein bestimmter Mitarbeiter kann Ausbilderin bzw. Ausbilder sein.Die Person muss über eine entsprechende Qualifikation verfügen, die man durch die Ausbilderprüfung oder durch einen erfolgreich absolvierten Ausbilderkurs erwerben kann..
Die Ausbildungsmappe beinhaltet praktische Hinweise zur Lehrlingsauswahl und -aufnahme sowie zum ersten Lehrtag und fasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Lehrlingsausbildung zusammen.
» Weitere Infos - Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching.
Eine Lehre läuft nicht immer reibungslos und stellt Lehrling und Lehrbetrieb auch einmal vor Probleme. Manche kann man selber lösen, manchmal braucht es Unterstützung. Das Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching steht österreichweit und gratis für alle Betriebe zur Verfügung. - Alle gesetzlichen Grundlagen für die Lehrlingsausbildung finden sich im Berufsausbildungsgesetz (BAG).
- Lehre und Matura
Die Matura hat einen hohen Nutzen für Lehrlinge wie auch Unternehmen. Für den Lehrbetrieb stehen spezielle Unterstützung und Förderungen zur Verfügung. - Lehre nach der Matura
Für Maturantinnen und Maturanten (AHS, BMHS) gibt es die Möglichkeit eine verkürzte Lehrlingsausbildung zu starten (1 Jahr kürzer).
Als besonderes Angebot für Maturantinnen und Maturanten gibt es vorerst in Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien das Angebot der Dualen Akademie.
Am Ende der Lehre
- Sie wollen Ihre Lehrlinge durch die Lehrabschlussprüfung (LAP) begleiten?
Jeder Lehrling kann seine Lehre am Ende der Lehrzeit mit einer Lehrabschlussprüfung auf freiwilliger Basis beenden. Vorbereitungsunterlagen auf die LAP für viele Lehrberufe bietet das ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft.Die Kosten des Vorbereitungskurses auf die LAP werden zu 100% gefördert.
- Es besteht die Möglichkeit, die LAP im Wege der „Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung“ zu absolvieren. Sie machen die LAP im zweiten Bildungsweg, d.h. ohne Absolvierung eines Lehrverhältnisses nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn Sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im betreffenden Lehrberuf anderweitig nachweisen können. Oder Sie haben bereits mehr als die Hälfte der Lehrzeit in einem Lehrverhältnis absolviert.
Stand: 30.06.2021