Lächelnde Person mit weißem Helm hält Clipboard in einer Hand und schüttelt anderer Person in Rückenansicht die Hand
© halfpoint | stock.adobe.com

Geflüchtete Personen beschäftigen

Strategien zur Fachkräftesicherung

Lesedauer: 7 Minuten

Talente erkennen und Skills ausbauen  | Jobangebote und Skills matchen | Beruf und Privatleben in Balance halten | Länger gesund durchs Arbeitsleben | Von internationalen Talenten profitieren


Viele Flüchtlinge bringen hohe Motivation und Berufserfahrung oder eine gute Ausbildung mit. Mit der Integration von Personen mit Fluchthintergrund erweitern Sie nicht nur den Horizont Ihres Teams, sondern setzen auch ein Zeichen von humanitärem Engagement. Geflüchtete Menschen fördern aufgrund ihrer Erfahrungen und interkulturellen Hintergründen Kreativität im Team.

Asylwerber können nur mit einer Beschäftigungsbewilligung eingestellt werden. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte hingegen können ohne rechtliche Beschränkungen wie Inländer beschäftigt werden.

Unterschied zwischen Asylwerbern, Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen bzw. Subsidiär Schutzberechtigten

Asylwerber sind Personen, die in Österreich erstmals einen Asylantrag (Antrag auf Aufnahme und internationalen Schutz) gestellt haben. Ihr Asylverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. 

Asylberechtigte (= anerkannte Flüchtlinge) sind Personen, deren Asylverfahren mit positivem Bescheid abgeschlossen wurde. Es wurde im Verfahren die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – begründete Furcht vor persönlicher Verfolgung - festgestellt. 

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, bei denen im Asylverfahren festgestellt wurde, dass zwar keine persönlichen Verfolgungsgründe, dafür aber subsidiäre Schutzgründe vorliegen, wie z.B. drohende Folter- oder Todesstrafe im Herkunftsland, innerstaatlicher oder internationale Konflikte mit Lebensbedrohung. Auch Personen, denen der Asylstatus aberkannt wurde, erhalten bei Vorliegen dieser Schutzgründe subsidiären Schutz.

Subsidiär Schutzberechtigte haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Dieses kann verlängert werden, wenn die subsidiären Schutzgründe weiter vorliegen (z.B. Andauern der Konfliktsituation).

Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen hängen vom jeweiligen Status ab:

  • Asylwerber dürfen drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren mit einer Beschäftigungsbewilligung in allen Bereichen beschäftigt werden.
  • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (keine Beschäftigungsbewilligung erforderlich). Es gelten hinsichtlich ihrer Beschäftigung dieselben Vorschriften wie für die Beschäftigung von österreichischen Staatsangehörigen.

Wie rekrutiere ich Flüchtlinge?

Asylwerber:innen, wie auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden über das AMS vermittelt. Außerdem können Sie Flüchtlinge über ehrenamtliche oder staatliche Initiativen, Online-Angebote, Bildungsinstitutionen oder über klassische Wege rekrutieren. Dabei ist zu bedenken, dass Bewerbungsunterlagen nicht den österreichischen Standards entsprechen könnten – Geflüchtete, die erst seit kurzem in Österreich leben, sind meist mit den Bewerbungsprozessen hierzulande nicht vertraut.

Quelle: Handlungsempfehlung „Flüchtlinge beschäftigen“des KOFA

Links zur Personalsuche:

  • eJob-Room des AMS – überlegen Sie Ihre offene Stelle mit einer asyl- oder subsidiär schutzberechtigten Person zu besetzen? Dann geben Sie dies bitte Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle bekannt!
  • MTOP – more than one perspective – führt Unternehmen und geflüchtete Menschen am Arbeitsmarkt zusammen und begleitet beide Seiten
  • Lobby 16 – Qualifizierung und Vermittlung von jugendlichen Flüchtlingen in Wien/NÖ

Wie schätze ich Kompetenzen und Fähigkeiten richtig ein?

Eventuell kann Ihr Bewerber bzw. Ihre Bewerberin auf eine vom AMS durchgeführte Kompetenzfeststellung zurückgreifen. Das AMS bietet Förderinstrumente wie z.B. Arbeitstrainings (siehe unten) an. Sie können auch durch betriebliche Praktika bzw. Volontariate die Kenntnisse und Fähigkeiten einer geflüchteten Person erproben. Hat die betroffene Person im Ausland ein Studium absolviert, kann ein Anerkennungsverfahren über die Gleichwertigkeit Aufschluss geben.

Wie funktioniert die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen?

Informationen dazu finden Sie unter berufsanerkennung.at und bei der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST).

Wie kann ich die Deutschkenntnisse einer Bewerberin oder eines Bewerbers einschätzen und welche Unterstützungsangebote gibt es?

Es hängt von der Tätigkeit ab, welches Sprachniveau für den beruflichen Alltag erforderlich ist. Achten Sie nicht nur auf mündliche Kommunikation, sondern auch auf Lesen und Schreiben. Sie könnten die Bewerberin oder den Bewerber bitten, einen Deutsch Online-Selbsttest zu machen (z.B. Goethe-Institut). Auf dem Sprachportal des ÖIF findet man Online-Übungen und Materialien zum Deutsch lernen kostenlos zum Downloaden. Der ÖIF unterstützt mit dem Angebot „Treffpunkt Deutsch“ auch Deutschkurse von Freiwilligen für Personen, die Deutsch lernen möchten. 

Quelle: Teile stammen aus der Handlungsempfehlung „Flüchtlinge beschäftigen“ des KOFA 


A – grundlegende Sprachverwendung (Anfänger)
B – selbständige Sprachverwendung (Fortgeschrittene)
C – kompetente Sprachverwendung (Experten)


Förderungen für Deutschkurse:

  1. Deutschkurse für Lehrlinge: Im Rahmen der Lehrbetriebsförderungen der Wirtschaftskammern besteht die Möglichkeit, Förderungen für zusätzliche Deutschkurse für einen Lehrling zu erhalten.
  2. Deutschkurse für als Arbeitnehmer beschäftigte Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte: Das AMS fördert im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte unter anderem die Kosten für die Vermittlung von Basiskompetenzen, darunter fallen z.B. Deutschkurse für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss.

Geflüchtete Personen als Lehrlinge

Asylwerber:innen können mit einer entsprechenden Beschäftigungsbewilligung eine Lehrausbildung beginnen und absolvieren. Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte unterliegen keinen Beschränkungen.

Sie können offene Lehrstellen Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS melden. Wenn Sie daran interessiert sind, auch Flüchtlinge als Lehrlinge einzustellen, geben Sie dies bei der Meldung bekannt.


Ein „Praktikum“ vor Abschluss des Lehrvertrages ist nur als Arbeitstraining/Arbeitserprobung im Zuge einer AMS-Maßnahme möglich. Dies wird im Einzelfall entschieden, daher ist eine vorherige Abstimmung mit dem AMS erforderlich.


Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern in allen Bundesländern sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Lehre. Allgemeine Informationen für Lehrbetriebe finden Sie auch unter deinelehre.bic.at oder unter qualitaet-lehre.at.

Es gibt die Möglichkeit, für bestimmte Personen die Lehrzeit zu verlängern, um die Eingliederung in das Berufsleben zu verbessern. Es könnte für Sie auch eine Förderung der Lehrausbildung durch das AMS in Frage kommen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle auf. Sie können auch  Lehrbetriebsförderungen im Rahmen des Programmes lehre.fördern in Anspruch nehmen, dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrlingsstelle.

Wenn Sie planen, eine Person mit Fluchthintergrund als Lehrling aufzunehmen, kommt für Sie vielleicht ein Lehrbetriebscoaching in Betracht. Die Lehrbetriebscoaches sind zentrale Ansprechpartner vor Ort sowohl für die geflüchtete Person, als auch den Lehrbetrieb. Sie helfen durch vorbereitende Beratung und unterstützen bei der Integration. Ansprechpersonen in den Bundesländern sind die Lehrlingsstellen bzw. deren Koordinatorinnen und Koordinatoren des Lehrbetriebscoachings.

Im Ausland erworbene Qualifikationen können durch ein in Österreich durchgeführtes Kompetenzfeststellungsverfahren anerkannt werden. In Folge kann eine Gleichhaltung mit einer österreichischen Lehrausbildung durch das BMDW in Frage kommen. Das bedeutet, dass Anrechnungen auf das österreichische Lehrverhältnis möglich sind. Ihre Lehrlingsstelle unterstützt Sie in dieser Sache gerne. 

Weitere Informationen zur LehrlingssucheAusbildung und Lehrabschlussprüfung.


Tipp zur Integration in den Betrieb
Sowohl fachliche Integration, als auch Integration ins Team ist bei Jugendlichen sehr wichtig. Zu empfehlen ist anfangs regelmäßiges Feedback von einer betreuenden Person und offene Kommunikation. Sie können bei Bedarf Nachhilfe anbieten und Lernmöglichkeiten ab Arbeitsplatz einrichten. Gemeinsame Tätigkeiten der Belegschaft fördern nachhaltige gesellschaftliche Integration. 

Eventuell können auch Buddy-Projekte (z.B. der Caritas oder Diakonie) bei der Integration in den Betrieb helfen. Eine Seite mit Links zu Buddy-Projekten finden Sie unter iamrefugee.at.


Weitere hilfreiche Links zu Unterstützungs- & Beratungsangeboten für Geflüchtete, zur privaten Wohnungssuche, zu Leben und Arbeiten in Österreich sowie zu Psychotherapie und psychologische Betreuung

Welche Förderungen des AMS könnten noch unterstützend wirken?

  • Im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte fördert das AMS unter anderem die Kosten für die Vermittlung von Basiskompetenzen wie Deutschkurse für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss.
  • Eingliederungsbeihilfe: Das AMS bezahlt Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie bestimmte am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen einstellen. Wenden Sie sich im Vorfeld an das AMS, da die Förderung regional unterschiedlich gehandhabt wird.
  • Entfernungsbeihilfe für Arbeitslose, Arbeitsuchende und Lehrstellensuchende, die auf keinen näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz vermittelt werden können und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen.
  • Arbeitstrainings/-erprobungen: Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das AMS arbeitslosen Personen, durch praktische Betätigung im Betrieb ihre Fähigkeiten im Rahmen einer Arbeitserprobung bzw. eines Arbeitstrainings unter Beweis zu stellen. Es handelt sich um kein Dienstverhältnis. Über die Möglichkeit eines Arbeitstrainings bzw. einer Arbeitserprobung entscheidet das AMS im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige regionale Geschäftsstelle.
  • Förderung der Lehrlingsausbildung bei über 18-Jährigen, die anstatt der Lehrlingsentschädigung den Hilfsarbeiterlohn bekommen.  

b.mobile – Fachkräftepotenzial nutzen. Ziel des Projekts ist es, jugendliche Asylberechtigte aus Wien auf Lehrstellen in die Regionen zu vermitteln. Damit soll das große Angebot von in Wien arbeitslos gemeldeten Asylberechtigten mit der großen Nachfrage nach Lehrlingen in den Regionen Österreichs in Einklang gebracht werden. 
» Lesen Sie mehr dazu

Infos zur Beschäftigung  

Personalsuche

Förderungen  

Rechtsberatung für Betriebe 

Deutsch lernen / Deutschkurse 

Informationen zur Berufsanerkennung 

Informationen zur Kontoeröffnung 

Allgemeine Informationen über das Leben und Arbeiten in Österreich  

Private Wohnungssuche  

Psychotherapie und psychologische Betreuung 

Unterstützungs- & Beratungsangebote für Geflüchtete  

Stand: 03.02.2023