Eingliederung von Menschen mit Behinderung
Wie Unternehmen Fachkräfte suchen und finden können
Lesedauer: 5 Minuten
Talente erkennen und Skills ausbauen | Jobangebote und Skills matchen | Beruf und Privatleben in Balance halten | Länger gesund durchs Arbeitsleben | Von internationalen Talenten profitieren
Fachkräfte mit Behinderung machen Ihre Belegschaft vielfältiger und verbessern die soziale Kompetenz im gesamten Unternehmen. Sie gewinnen motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und werden zudem für einen neuen Kundenkreis attraktiv. Durch die Einstellung von behinderten Personen steigt auch die positive öffentliche Wahrnehmung Ihres Betriebs.
Tipps zur Personalsuche:
Behinderte Menschen kommen grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz in Betracht. Wie bei Nichtbehinderten kommt es nur darauf an, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zu finden, der auf den zu besetzenden Arbeitsplatz passt.
Hier haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt:
- Welche Jobs sind frei, was soll die neue Fachkraft können?
Analysieren Sie den bestehenden Arbeitsplatz.
Definieren Sie die Stelle und die entsprechenden Anforderungen. - Personalsuche
Das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt und unterstützt besonders auch Arbeitssuchende mit Behinderung und bietet Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderungen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre regionale Geschäftsstelle.
Career Moves ist eine Online-Jobbörse für Arbeitssuchende mit Behinderung. Hier können Sie Ihre offene Stelle schalten, wenn Sie Fachkräfte mit Behinderung finden wollen und Ihr Unternehmen einer neuen Zielgruppe präsentieren möchten. - Prüfen sie, ob Förderungen in Frage kommen (siehe unten).
- Richten Sie den Arbeitsplatz behinderungsgerecht ein.
Hier finden Sie Informationen über die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen. - Unterstützen Sie die Integration in Ihr Unternehmen.
- Sie sollten mit der gesamten Belegschaft offene Fragen und Unsicherheiten ansprechen, sofern der Umgang mit behinderten Kolleginnen bzw Kollegen ungewohnt ist. Offenheit ist oft das beste Mittel, um Befürchtungen gar nicht erst entstehen zu lassen.
- Jede neue Fachkraft muss in den Betrieb hineinwachsen. Zur problemlosen Integration behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet die Arbeitsassistenz Hilfe und Unterstützung an. Die Arbeitsassistenz erschließt geeignete Arbeitsplätze, unterstützt das Unternehmen, damit behinderte Menschen problemlos eingegliedert werden können und hilft auch dann, wenn es nach der Einstellung Probleme geben sollte.
Die Checkliste stammt größtenteils aus der aus der Broschüre „Die Einstellung macht’s“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice. Für konkrete Fragen können Sie sich an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice wenden.
Informationen bietet auch die Homepage des Dachverbandes für berufliche Integration.
Oft hört man Vorurteile bzgl. der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Wie kann ich diese entkräften?
Oft sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichert, wenn Arbeitskollegen mit Behinderung eingestellt werden. Mit ausführlicher Info und guten Argumenten kann man aber leicht Unsicherheiten ausräumen.
Die häufigsten Vorurteile:
- „Menschen mit Behinderung sind nicht genügend belastbar.“
Das hängt von der Art der Behinderung ab. Entscheidend ist, ob die Person für den konkreten Arbeitsplatz geeignet ist. Wenn ja, zeigen behinderte Beschäftigte oft überdurchschnittlich viel Engagement und sind für einen Betrieb eine Bereicherung. - „Beschäftigte mit Behinderung sind teurer, da der Arbeitsplatz neu einzurichten ist.“
Ein behinderungsgerechter Arbeitsplatz kostet nicht mehr als eine normale Ausstattung, denn es wird finanzielle Hilfe vom Sozialministeriumservice gewährt. Viele Sondereinrichtungen (z.B. Aufzüge oder Rampen) kommen außerdem der gesamten Belegschaft – und eventuell auch Ihren Kundinnen und Kunden – zugute. - „Menschen mit Behinderung sind nicht überall einsetzbar.“
Das ist richtig, trifft aber auch auf die meisten nichtbehinderten Menschen zu.
Diese Beispiele stammen aus der Broschüre „Die Einstellung macht’s“.
Was muss ich bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderung beachten?
Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gilt eine Beschäftigungspflicht: Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber, die in Österreich 25 oder mehr Personen beschäftigen, müssen auf je 25 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mindestens eine „begünstigte behinderte Person“ einstellen oder eine Ausgleichstaxe bezahlen. Begünstigte Behinderte unterliegen außerdem einem erhöhten Kündigungsschutz. Hier finden Sie Informationen zu Diskriminierungsverboten und Barrierefreiheit.
Hier finden Sie Umsetzungstipps zur Barrierefreiheit.
Sind Ihre Fragen nicht beantwortet worden? Antworten geben auch die FAQs.
Welche Hilfestellungen gibt es für Jugendliche mit Behinderungen im Arbeitskontext?
- Es gibt die Möglichkeit, eine Lehre um maximal 2 Jahre zu verlängern oder Teilqualifikationen eines Lehrberufes zu erwerben. Dies ist im Rahmen einer Ausbildungsdauer von ein bis drei Jahren möglich.
- Job Coaching für Jugendliche: ist eine individuelle, begleitende Unterstützung bei der Arbeit und richtet sich an Unternehmen, die Jugendliche mit Assistenzbedarf beschäftigen. Die Jobcoaches unterstützen Jugendliche mit Behinderungen z.B. auf ihrem Weg in die Arbeit und bei der Anpassung an die Strukturen im Betrieb.
- Berufsausbildungsassistenz: ist auf die Berufsausbildung in Betrieben konzentriert und begleitet Jugendliche nachhaltig bei ihrer Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule.
- Jugendarbeitsassistenz: hilft sowohl Jugendlichen als auch Betrieben, um Probleme von behinderten Jugendlichen im Arbeitsalltag zu lösen. Im Bedarfsfall wird auch Arbeitsbegleitung angeboten.
Quelle: Website Arbeit & Behinderung
Folgende Förderungen könnten für Sie als Arbeitgeber in Betracht kommen
Förderungen des Sozialministeriums
- Lohnförderungen
- Zuschüsse zu den Lohnkosten aufgrund von Leistungsminderung (Entgeltbeihilfe)
- Zuschüsse zu den Lohnkosten bei Gefährdung des Arbeitsplatzes (Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe)
- Arbeitsplatz- und ausbildungsbezogene Förderungen
- Technische Arbeitshilfe
- Adaptierung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Schulungskosten
- Ausbildungsbeihilfen
- Gebärdensprachdolmetschkosten
Auch hier finden Sie weitere Informationen und Anträge.
Förderungen des Arbeitsmarktservice
- Eingliederungsbeihilfe („Come Back“)
- Förderung der Lehrausbildung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Förderanträge an das Sozialministerium müssen vor der Realisierung des Vorhabens über ein dafür vorgesehenes Antragsformular eingereicht werden. Für eine AMS-Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige regionale Geschäftsstelle.
Gibt es Abgaben- und Steuervorteile für Unternehmen?
Bei der Beschäftigung für jede begünstigte behinderte Person entfallen für Unternehmen:
- Dienstgeberbeitrag zum FLAF
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Kommunalsteuer/U-Bahn-Steuer (Wien)
Insgesamt können sich so Einsparungen von etwa 400 Euro pro Monat und beschäftigte begünstigte behinderte Person ergeben.
Quelle: Broschüre des Sozialministeriumservice „Potenziale am Arbeitsmarkt nutzen! Informationen für Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Assistenzbedarf“.
Stand: 18.02.2022