Detailansicht auf Sprühmaschine eines landwirtschaftlichen Gefährts, das Flüssigkeit in Sprühnebel auf Pflänzchen auf Acker sprüht
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Wirkstoffe für Biozidprodukte − Änderungen, Neuzulassungen etc. im Zeitraum 1. Juni bis 30. Juni 2024

Zulassungen, Nichtgenehmigungen und Verschiebungen Ablaufdatum von bestimmten Wirkstoffen in Biozidprodukten

Lesedauer: 2 Minuten

Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Sure Lactic Family

Diversey Europe Operations B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029485-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Sure Lactic Family“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang. Details siehe Durchführungsverordnung.

Die Unionszulassung gilt vom 17. Juli 2024 bis zum 30. September 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1767 tritt am 17.7.2024 in Kraft.

Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie STERI-PEROX

Veltek Associates Inc. Europe erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „STERI-PEROX“ mit der Zulassungsnummer EU-0031643-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.

Die Unionszulassung gilt vom 10. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2034.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1707 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. Juni 2024 kundgemacht und tritt am 10. Juli 2024 in Kraft.

Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Saniswiss H2O2

Saniswiss SA erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0030024-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Saniswiss H2O2“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.

Die Unionszulassung gilt vom 10. Juli 2024 bis zum 30. September 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1710 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. Juni 2024 kundgemacht und tritt am 10. Juli 2024 in Kraft.

Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Sanoserv H2O2

Sanoserv International franchising Ltd erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0030027-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Sanoserv H2O2“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.

Die Unionszulassung gilt vom 24. Juni 2024 bis zum 30. September 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1541 wurde am 4. Juni 2024 kundgemacht und tritt am 24. Juni 2024 in Kraft.

Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Thonhauser PPA

Die THONHAUSER GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029721-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „Thonhauser PAA“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften. Die Unionszulassung gilt vom 27. Juni 2024 bis zum 30. Juni 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1653 wurde am 7. Juni 2024 kundgemacht und tritt am 27. Juni 2024 in Kraft.

Unionszulassung für das Biozidprodukt Nordkalk QL

Nordkalk Oy Ab erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029368-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „Nordkalk QL 90“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Unionszulassung gilt vom 4. Juli 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1672 wurde am 14. Juni 2024 veröffentlicht und tritt mit 4. Juli 2024 in Kraft.

Unionszulassung für das Biozidprodukt SANICALCO Q

CARMEUSE EUROPE S.A. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029399-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „SANICALCO Q“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Unionszulassung gilt vom 4. Juli 2024 bis zum 30. November 2033.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 wurde am 14. Juni 2024 veröffentlicht und tritt mit 4. Juli 2024 in Kraft.

Änderung Unionszulassung Biozidproduktfamilie DEC-AHOL® Product Family

Die Kommission schließt sich den Stellungnahmen der Europäischen Chemikalienagentur an und hält es daher für angebracht, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „DEC-AHOL® Product Family“ zu ändern und die von Veltek Associates Inc. Europe beantragten verwaltungstechnischen und geringfügigen Änderungen vorzunehmen.

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/552 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung − Details siehe Durchführungsverordnung.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1752 tritt am 15.Juli 2024 in Kraft.

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Stand: 05.07.2024

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