Person in blauer Arbeitskleidung mit Kappe steht auf Dachvorsprung zur Hauswand neben Fenster und schraubt an Außengerät einer Klimaanlage
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Referenzwerte zu fluorierte Treibhausgase

Festlegung der Werte für den Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024

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Die Kommission ist verpflichtet, für jeden Hersteller und Einführer, der im Referenz­zeitraum teilfluorierte Kohlenwasser­stoffe rechtmäßig in Verkehr bringt, die entsprechenden Mengen­begrenzungen festzulegen und insbesondere Referenzwerte zu berechnen. 

Der Durchführungs­beschluss läuft am 31. Dezember 2024 ab. 

Die Referenzwerte werden als vertrauliche Geschäfts­informationen (Anhang) nicht veröffentlicht.

Der Durchführungsbeschluss wurde am 10. November 2023 im Amtsblatt verlautbart und gilt vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024.

In Österreich gilt der Durchführungsbeschluss für die in Artikel 3 genannten 58 Unternehmen.

Stand: 10.11.2023

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