Referenzwerte zu fluorierte Treibhausgase
Festlegung der Werte für den Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024
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Die Kommission ist verpflichtet, für jeden Hersteller und Einführer, der im Referenzzeitraum teilfluorierte Kohlenwasserstoffe rechtmäßig in Verkehr bringt, die entsprechenden Mengenbegrenzungen festzulegen und insbesondere Referenzwerte zu berechnen.
Der Durchführungsbeschluss läuft am 31. Dezember 2024 ab.
Die Referenzwerte werden als vertrauliche Geschäftsinformationen (Anhang) nicht veröffentlicht.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 10. November 2023 im Amtsblatt verlautbart und gilt vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024.
In Österreich gilt der Durchführungsbeschluss für die in Artikel 3 genannten 58 Unternehmen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2432 zur Bestimmung − gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase − von Referenzwerten für den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 für jeden Hersteller oder Einführer, der gemäß der Verordnung gemeldete Mengen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe ab dem 1. Januar 2015 rechtmäßig in der Union in Verkehr gebracht hat
- Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase
- BMK-Info zu fluorierte Treibhausgas
- Deutsches Umweltbundesamt zu Emissionen fluorierter Treibhausgas
Stand: 10.11.2023