Novelle der CLP-Verordnung
Neuerungen VO (EG) Nr. 1272/2008
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Übersicht der Überarbeitung der CLP-Verordnung
Bereits 2023 wurden neue EU-Gefahrenklassen eingeführt. Im November 2024 kam es zu einer größeren Überarbeitung der CLP-Verordnung hinsichtlich:
- Regeln für die Einstufung komplexer Stoffe
- Bestimmungen bezüglich des Kaufs gefährlicher Chemikalien im Internet.
- Klarere Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien, auch für Online-Verkäufe
- Erstmals Vorschriften für nachfüllbare Chemikalien
- Erweiterung der Kompetenzen der Kommission
- Giftnotrufzentralen
Zusammenfassung der Änderungen der CLP-Verordnung
Anbei eine grobe Zusammenfassung der Änderungen.
I) Einstufung
- Neuen EU-Gefahrenklassen zur Einstufung und Kennzeichnung:
• Endokrine Disruptoren auf Basis der WHO-Kriterien
• Persistente Chemikalien (PBT, vPvB, PMT, vPvM)
Siehe dazu:
• Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (Newsletter vom 3. April 2023)
• Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 (Newsletter vom 20. November 2024) - MOCS − More than One Constituent Substance: Klarstellungen zur Einstufung von komplexen Stoffen
Für Pflanzenextrakte, einschließlich ätherischer Öle, gilt für fünf Jahre eine spezifische Ausnahmeregelung mit einer Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Kommission. - Beschleunigung der harmonisierten Einstufung:
• Automatische Übernahme der neuen, bereits bekannten Gefahrenklassen
• Vorrang für harmonisierte Einstufung von Stoffgruppen
• Delegierter Rechtsakt wird vor dem Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr nach RAC - Stellungnahme folgt, erlassen. (RAC: Ausschuss der ECHA für Risikobeurteilung - Committee for Risk Assessment).
• Möglichkeit für die EU-Kommission zur Initiierung einer harmonisierten Einstufung. Neben Industrien und Mitgliedsstaaten kann nun auch die EU-Kommission die ECHA oder EFSA beauftragen, harmonisierte Einstufungsvorschläge auszuarbeiten.
II) Kennzeichnung
- Kennzeichnungsvorschriften: eindeutige Vorgaben zu Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand.
- Digitale Kennzeichnung: Schaffung eines Rahmes für die Nutzung von digitalen Etiketten und Regeln für spezifische Voraussetzungen für die Nutzung.
- Faltetiketten: dürfen nun in allen Fällen flexibel als Etikettierungsmethoden eingesetzt werden, wobei klare Regeln für die Gestaltung gelten.
- Online-Angebote: alle Kennzeichnungselemente müssen angegeben werden.
- Nachfüllstationen: Regelungen für den Verkauf von losen Chemikalien hinsichtlich Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung, sowie die Art des Angebotes (z.B. Waschmittel).
III) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Verpflichtung zur Aktualisierung durch Anmelder: dient zur Verbesserung der Datenqualität des Verzeichnisses. Zusätzlich wird die Identität der Anmelder veröffentlicht.
IV) PCN-Meldung (Mitteilungen an die Giftinformationszentren)
- Händler: Konkretisierung der Pflichten
- Entgegennahme von relevanten Informationen: Benennung der ECHA als Stelle für die Entgegennahme möglich
Verordnung (EU) 2024/2865 wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag der Veröffentlichung in Kraft. Es wurden einige Übergangsbestimmungen festgelegt welche in Artikel 2 der Verordnung nachzulesen sind.
Links
- Verordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
- Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP Verordnung)
- Informationen über die CLP-Verordnung
- Chemikalientag der WKÖ vom 5. September 2024
Stand: 25.11.2024