Person mit Warnweste und Schutzhelm hält mit beiden Händen einen Bauplan und blickt zu einem Fabriksgelände
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Berichtsformate fluorierte Treibhausgase

Festlegung der Formate für die Übermittlung zur Erfüllung der Berichtspflichten

Lesedauer: 1 Minute

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195 wurde die Form der Übermittlung der Berichte über Angaben gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase geregelt.

Mit Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/573 wurden neue Berichtspflichten für Hersteller, Einführer, Ausführer und bestimmte Verwender fluorierter Treibhausgase festgelegt. 

Insbesondere wurde die Liste der Gase, Einrichtungen, die diese Gase enthalten, und Tätigkeiten in Verbindung mit diesen Gasen erweitert. Im Anhang wurde das Format zur Erfüllung der Berichtspflichten veröffentlicht. Der Bericht muss von einem unabhängigen Prüfer (registriert im F-Gas-Portal) bestätigt werden.

Die Durchführungsverordnung wurde am 5. September 2024 kundgemacht und tritt mit 25. September 2024 in Kraft. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 wird aufgehoben.

Stand: 05.09.2024

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