
Begutachtung: Gebühren-VO zur EU-Biozidprodukte-VO
Indexierung der Gebühren bzgl. der Inflation von 2021 bis 2023
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11.03.2025
Mittels einer Kommissionsverordnung soll die EU-Biozidprodukte-Gebührenverordnung angepasst werden.
Im Wesentlichen umfasst diese Änderung eine Indexierung der Gebühren bzgl. der Inflation von 2021 bis 2023 um 19,5 %.
Anders als beim aktuellen Vorschlag für die Adaptierung der REACH-Gebührenverordnung sind keine Ausnahmen von der Indexierung für KMU vorgesehen.
Ihre Stellungnahme übermitteln Sie bitte bis spätesten Montag, 24. März 2025, an die WKO Oberösterreich, Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at).