Eine Person mit Hut und blau-rot kariertem Hemd steht in einem Feld mit grünen Sojapflanzen. In der linken Hand hält sie ein iPad, mit der rechten Hand greift sie die Pflanzen an. Im Hintergrund ist blauer Himmel, Wolken und Bäume. Es ist Sonnenschein.
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Begutachtung: Gebühren-VO zur EU-Biozidprodukte-VO

Indexierung der Gebühren bzgl. der Inflation von 2021 bis 2023

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Mittels einer Kommissionsverordnung soll die EU-Biozidprodukte-Gebührenverordnung angepasst werden. 

    Im Wesentlichen umfasst diese Änderung eine Indexierung der Gebühren bzgl. der Inflation von 2021 bis 2023 um 19,5 %.

    Anders als beim aktuellen Vorschlag für die Adaptierung der REACH-Gebührenverordnung sind keine Ausnahmen von der Indexierung für KMU vorgesehen.

    Ihre Stellungnahme übermitteln Sie bitte bis spätesten Montag, 24. März 2025, an die WKO Oberösterreich, Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at).

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