Änderung des Berichtsformular zu Seveso-III-Richtlinie
Geändertes Formular für Meldung bei schweren Unfällen
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Der Durchführungsbeschluss regelt die Inhalte des Berichtsformulars für die Berichtserstattung gemäß Art. 18 (Unfallbericht) bzw. Art. 21 (4-Jahres Bericht) gemäß Seveso-III-Richtlinie. Die Berichtsverpflichtung ist prinzipiell den Mitgliedsstaaten auferlegt. Beiträge und Eingaben dazu erfolgen jedoch von den Betrieben.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 20. Oktober 2022 kundgemacht. Er tritt stufenweise mit 1. Jänner 2023 bzw. 1. Jänner 2026 in Kraft. Der Durchführungsbeschluss 2014/895/EU wird mit 31. Dezember 2025 aufgehoben.
Weiterführende Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1979 zur Erstellung des Formulars und der Datenbanken für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 18 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 3 der Seveso-III-Richtlinie
- Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU)
- Durchführungsbeschluss 2014/895/EU (gültig bis 31. Dezember 2025)
- Bericht über die Umsetzung und die effiziente Funktionsweise der Seveso-III-Richtlinie 2015 bis 2018 (COM/2021/599 final)
- Gewerbeordnung (Abschnitt 8a)
- Industrieunfallverordnung 2015
- Abfall-Industrieunfallverordnung
Stand: 21.10.2022