Die Verpackungsverordnung 2014
Broschüre: Informationen für die Praxis
Lesedauer: 1 Minute
Mit 1. Jänner 2015 trat die Verpackungsverordnung 2014, BGBl. II Nr. 184/2014 (VerpackVO 2014), in Kraft und ersetzte die bisherige Verpackungsverordnung 1996. Ziel der VerpackVO 2014 ist insbesondere das Schaffen eines rechtlichen Rahmens, um einen funktionierenden und fairen Wettbewerb zwischen den Sammel- und Verwertungssystemen im Haushaltsbereich zu ermöglichen.
Die VerpackVO 2014 ist – so wie ihre Vorgängerregelung − dem Gedanken des „nachhaltigen Wirtschaftens“ und dem „Verursacherprinzip“ verbunden. Verpackungsabfälle sollen möglichst vermieden werden, nicht vermeidbare Verpackungen sind zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Hauptverantwortung dafür sollen diejenigen, die Verpackungsmaterial in Verkehr setzen oder verwenden, tragen.
Details finden Sie in unserer Broschüre.
Stand: 01.02.2023