Detailansicht kleiner zylinderförmiger grüner Plastikteilchen durcheinander liegend
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Begutachtung: Entwurf einer EU-Verordnung zu Kunststoffpellets

Vermeidung von unbeabsichtigter Freisetzung von Kunststoffpellets im Zuge der Wertschöpfungskette

Lesedauer: 1 Minute

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffpellets zwecks Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik veröffentlicht. Diese Maßnahme ist Teil der EU-Plastikstrategie, dem EU Kreislaufwirtschaftsaktionsplan sowie dem Nullschadstoff Aktionsplan der EU.

Mit dieser EU-Verordnung soll die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets um bis zu 74 % reduziert werden. Bei Kunststoffpellets handelt es sich um die Rohmaterialien für Kunststoffe. Im Zuge der Wertschöpfungskette, etwa bei Transport und Verarbeitung, können kleine Mengen dieser Pellets unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetzt werden, wo sie sich ansammeln können. Aktuell werden lt. EU-Kommission jährlich zwischen 52.000 und 184.000 Tonnen Kunststoffpellets durch unsachgemäße Handhabung freigesetzt.

Konkret umfasst der Kommissionsvorschlag insbesondere folgende Elemente: 

  • Verpflichtungen, um unverzüglich Pelletsverluste zu beseitigen.
  • Meldeverpflichtungen bzgl. der Verwendung und des Transports von Kunststoffpellets.
  • Obligatorische Zertifizierung alle 3 Jahre bei der Verwendung von Kunststoffpellets ab 1000 Tonnen pro Kalenderjahr. Für KMU hat diese Zertifizierung alle 4 Jahre zu erfolgen.
  • Erstellung und Implementierung eines standortspezifischen Risikomanagementplans bei Verwendung von Kunststoffpellets.
  • Verpflichtungen für Unternehmen bei Unfällen und vergleichbaren Ereignissen.
  • Auftrag an Mitgliedstaaten Zertifizierungsstellen einzurichten.
  • Auftrag an Normungsgremien, um harmonisierte Methode(n) zur Schätzung von Verlusten zu entwickeln.
  • Allgemein gelten für KMU – insbesondere bei Verwendung von weniger als 1000 Tonnen Kunststoffpellets pro Kalenderjahr - weniger strenge Anforderungen.

Den Entwurf und den dazugehörigen Anhang (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) finden Sie unter den Downloads. 

Ihre allfällige Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf muss bis Mittwoch, 15. November 2023, im Umweltservice der für Ihr Bundesland zuständigen WKO einlangen, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.

OÖ Mitglieder senden ihre Stellungnahme bitte an die WKO Oberösterreich, Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at).

Stand: 20.10.2023

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