Begutachtung: Änderungen des BAWP 2023 – Teil 2 betreffend Verbringung
Anpassung Elektronikschrott und Verbundkartonverpackungen
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Das BMK hat einen Entwurf „Änderungen von Interpretationen im Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) 2023 Teil 2 – Abfallverbringung“ vorgelegt.
Damit sollen einige Interpretationen von Einträgen im Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) 2023 − Teil 2 (Leitlinien zur Abfallverbringung) an die aktuellen internationalen Entwicklungen angepasst und geändert werden.
Die Anpassungen betreffen vor allem Elektro- und Elektronikaltgeräte bzw. Fraktionen davon, für welche auf Ebene der Basler Konvention neue Codes geschaffen wurden sowie Änderungen in Bezug auf die Einstufung von Verbundkartonverpackungen (z.B. „Tetra-Bricks“). Daneben sollen auch Kriterien für die Nichtabfalleigenschaft von Eisenbeizen für den Einsatz als Fällungsmittel in Kläranlagen festgelegt werden.
Der „EU-Delegated Act zur Implementierung des Elektronikschrott-Beschlusses“ der Basler Konvention wurde bisher noch nicht publiziert, wird jedoch noch im Dezember 2024 erwartet (Link zum Änderungsakt der Europäischen Kommission).
Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte bis spätestens 13. Jänner 2025 an die Umweltabteilung Ihrer Wirtschaftskammer. Für oberösterreichische Betriebe ist dies das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at).
Stand: 13.12.2024