Person mit Schutzhelm in Rückenansicht auf großem Blech stehend Schweißgerät bedienend, ringsum große Stücke rostigen Metalls von einem Schiff
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Abwrackeinrichtungen von Schiffen

Aktualisierte europäische Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen

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Die Durchführungsbeschlüsse zur Verordnung über das Recycling von Schiffen konkretisieren die dort angeführten Vorgaben. Die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen wird nun mit Durchführungsbeschluss 2025/322/EU aktualisiert. 

Genannt sind Abwrackeinrichtungen in Belgien, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Finnland und Vereinigtes Königreich – Nordirland.

Weitere Abwrackeinrichtungen in Drittländer sind in der Türkei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika. 

Der Durchführungsbeschluss tritt am 22. Februar 2025 in Kraft.

Der Beschluss betrifft Reeder, Abwrackbetriebe von Schiffen und allfällig Abfallsammler und Behandler.

Stand: 25.02.2025

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