2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2023
Ausweisung weiterer Altlasten, Festlegung bzw. Änderung der Prioritätenklassen
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04.09.2024
Mit BGBl. II Nr. 234/2024 wurde die 2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2023 veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark. Damit erfolgen die Ausweisung weiterer Altlasten, die Festlegung der Prioritätenklasse, die Änderung der Prioritätenklassen als „gesichert“ bzw. „saniert“ bei Altlasten und Änderungen bei den Grundstücksnummern, der Katastralgemeinde oder des Bezirkes. Letztere sind in der nachstehenden Aufstellung nicht berücksichtigt.
Altlast | Art der Altlast in der Gemeinde | Anmerkung zur Altlast | Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast |
---|---|---|---|
Chemische Reinigung Irei Hollabrunn | Altstandort in Hollabrunn (N) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
Chemische Reinigung Schöberl | Altstandort in Hollabrunn (N | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
AMAG – Störfallbecken Nord | Altablagerung in Braunau am Inn (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
AMAG – Lochnerfeld | Altablagerung in Braunau am Inn (OÖ) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |
Gaswerk Rudersdorf | Altstandort in Graz (Stmk) | Änderung der Prioritätenklasse auf saniert | saniert |
Details zu den einzelnen Standorten sind im Verzeichnis der Altlasten abrufbar.
Die Änderungen in der Altlastenatlasverordnung treten am 15. September 2024 in Kraft.