Werbeschilder, Kontrolle MA 46
Prüfung der Luftsteuerabgabe durch Behörde
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Derzeit kommt es in einigen Bezirken zu Kontrollen aller Geschäfte, ob diese für die Nutzungen des öffentlichen Raums eine Bewilligung haben. Für die meisten dieser Nutzungen muss man Gebrauchsabgabe, auch Luftsteuer genannt, zahlen.
Was ist die Gebrauchsabgabe?
Für bestimmte Nutzungen von öffentlichem Straßengrund sind Abgaben zu bezahlen sind. Im Gebrauchsabgabengesetz werden zahlreiche Arten der Nutzung aufgezählt (zB. Werbeschilder, Scheinwerfer, Klimageräte, Warenausräumung). Für die meisten Nutzungsarten gibt es eine Gebühr, die umgangssprachlich Luftsteuer genannt wird. Wenn es keinen eigenen Tarif gibt, muss man mit der Stadt (MA 28) einen Nutzungsvertrag abschließen (siehe unten). Das kommt vor allem bei Leuchtschildern und Lampenreihen vor.
Was ist jetzt neu, warum schreibt die MA 46 die Betriebe an?
Ende 2018 sind alle alten Bewilligungen für Leuchtschilder ausgelaufen. Daher war damals der Schwerpunkt der Stadt Wien, für alle bekannten Leuchtschilder neue Bewilligungen auszustellen.
Seit 2019 (und die nächsten Jahre) geht man einen anderen Weg: bezirksweise werden alle Betriebe angeschrieben oder besucht, um zu überprüfen, ob für die aufgestellten/aufgehängten Nutzungen Bewilligungen vorhanden sind. Die Betriebe werden ersucht, ihre Bescheide bekannt zu geben/herzuzeigen oder aufgefordert, eine neue Bewilligung zu beantragen. Im Gesetz ist nämlich festgelegt, dass sie in der Lage sein müssen, der Behörde nachzuweisen, dass ihre Nutzungen erlaubt ist. Sie müssen also den Bescheid auf Verlangen vorweisen können.
Der Grund für diese Kontrollen ist folgender: es hat sich gezeigt, dass viele Schilder, Markisen, Warenausräumungen etc. ohne Bewilligung auf der Straße stehen oder über der Straße hängen. Diese Mängel will die Stadt in den nächsten Monaten/Jahren beseitigen.
Bewilligungen für Kioskbesitzer
Ältere Bewilligungen für Kioske sind Ende 2018 ausgelaufen. Außerdem wird die Abgabe ab 2020 teurer. Nähere Infos dazu finden Sie in der Linkbox.
Was tun mit dem Schreiben der MA 46?
Die MA 46 hat ihnen ein Schreiben geschickt, in dem sie ersucht werden, ihre vorhandenen Bewilligungen bekannt zu geben. Vielfach sind aber keine Bewilligungen vorhanden, weil nie darum angesucht wurde. Weiter unten wird auch gleich angeboten, für nicht bewilligte Nutzungen einen Antrag zu stellen. Das sollten sie machen.
Aber gleich jetzt der Hinweis: auch wenn sie die Bewilligungen neu beantragen und für die 5 vorangegangenen Jahre die Gebrauchsabgabe nachgezahlt haben, hebt die Stadt Wien (als einziges Bundesland) dann Monate später trotzdem eine empfindliche Strafe ein. Das Prinzip „Beraten statt Strafen“ (§ 33a VStG) gilt leider nicht in Wien.
Was kostet die Abgabe?
In den Beilagen zum Schreiben der MA 46 kann man sehen, was Leuchtschilder und Lampenreihen kosten. Hier ist zu beachten, dass bei jedem Vertrag eine Mindestgebühr von € 150,- anfällt.
Die sonstigen Tarife für die Gebrauchsabgabe kann man hier nachlesen.
Kann man aus Leuchtschildern unbeleuchtete Schilder machen?
Ja, das geht, allerdings muss der Leuchtkasten umgebaut werden, etwa durch Anbringen der Frontscheibe (des eigentliches Werbeschildes) direkt an die Fassade, ohne Kasten dahinter.
Die MA 28 berechnet die Kosten für Leuchtschilder nicht nur für funktionierende Lichtreklame, sondern auch für Leuchtkästen. Das sind Formen, die die Möglichkeit besitzen, Leuchtmittel hinter dem Werbeschild anzubringen. Daher ist es für die Pflicht, eine Abgabe zu zahlen, egal, ob die Reklame leuchtet, nicht (mehr) leuchtet oder vor einem leeren Kasten angebracht ist, wo gar nichts leuchten kann.
Erst wenn statt einem Kasten ein flaches Schild an der Fassade angebracht ist, entfällt die Abgabe. Das gilt auch für Steckschilder. Das sind Schilder, die quer zur Fassade stehen, also in den Luftraum hineinragen (siehe Bild ganz oben).
Wenn ein nicht selbst leuchtendes Schild von Scheinwerfern angestrahlt wird, muss eine Gebrauchsabgabe nur für die Scheinwerfer (€ 35,-/Jahr/Stück) bezahlt werden. Wenn die Scheinwerfer bündig in die Fassade integriert werden oder hinter der Auslage platziert werden, fällt keine Abgabe an (da sie nicht mehr über öffentlichem Grund liegen).
Wenn Sie ihre Werbeschilder umbauen und aus den Leuchtkästen unbeleuchtete Schilder machen, sollten Sie bei der MA 28 das Benutzungsübereinkommen kündigen, denn dann haben Sie ja keine Leuchtschilder/Leuchtkästen mehr.
Warum sendet mir die MA 28 eine Nutzungsvereinbarung?
Für beleuchtete Schilder (von innen selbst leuchtend) gibt es keinen Tarif mehr im Gesetz. Das bedeutet, dass die Stadt Wien eine Nutzungsvereinbarung (privatrechtliche Zustimmungserklärung zur Nutzung des öffentlichen Straßengrundes) zusendet, die zu unterfertigen ist. Damit entsteht ein Vertrag, der sich auf die jeweilige Nutzung bezieht. Dieser kostet aber mindestens € 100,-. Bei größeren Nutzungen (je nach Sichtfläche der Werbung) wird es noch teurer.
Wohin soll ich alles senden?
Alle Unterlagen (Antrag, Foto, event. Pläne und alte Bescheide) senden Sie am besten per Mail an die MA 46 (post@ma46.wien.gv.at).
Falls Sie keinen Scanner haben, können Sie die Seiten einzeln (und in guter Qualität) abfotografieren und dem Mail als Anlage beifügen.
Sie können ihre Unterlagen auch an die im Schreiben angegebene Adresse der MA 46 (1121 Wien, Niederhofstraße 21) per Post senden.