Downloads für Beratungsunternehmen – Förderung Unternehmenssicherung WKV

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Inhaltsverzeichnis

    Als Unternehmensberater:in mit entsprechender Gewerbeberechtigung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kund:innen geförderte Sanierungsberatungen in Vorarlberg anzubieten.

    Hierbei sind allerdings bestimmte formale Anforderungen zu beachten: 

    • Nach Einlangen des Förderantrages in der Wirtschaftskammer Vorarlberg führen Sie die Beratung durch.

    • Nach der Beratung erfolgt die Abrechnung
      Erforderliche Beilagen:
      • Rechnung (eine Musterrechnung für die Stufe I finden Sie hier und für die Stufe II hier
      • Aufwandsnachweis (wenn nicht in der Rechnung enthalten)
      • Beratungsergebnisse
        • Ausgangssituation
        • Aufzeigen der Beratungsschritte (was wurde bisher gemacht)
        • Zukunftsprognose (wie geht es weiter, welche Maßnahmen sind geplant)

    • Der Förderbetrag wird direkt an Sie als Berater:in überwiesen. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer leitet dann Ihre Rechnung an den Gründer/die Gründerin zur Bezahlung des Restbetrages weiter.

    Nach der Beratung Stufe I gibt es folgende Möglichkeiten:

    → Der Kunde beantragt eine weiterführende Beratung der Stufe II.

    ODER

    → Die Beratung ist mit Stufe I abgeschlossen – es sind keine weiteren Aktivitäten geplant.

    Stand: 01.05.2024