Antrag: Unternehmenssicherung - Beratungsförderung

Antrag auf Beratungsleistungen zur Unternehmensfinanzierung und Sanierung

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Beratungszuschuss von Land, Wirtschaftskammer Vorarlberg und dem BMAW

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über Finanzonline (www.finanzonline.at -> Unternehmensdaten) oder über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at -> Unternehmensdaten -> neben dem Punkt Administration)

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Beantragte Förderung* Die verrechnete Umsatzsteuer ist vom Antragsteller:in zu tragen und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird auch die Umsatzsteuer für Stufe I gefördert.

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Beschreibung der Ist-Situation bzw. der Ausgangssituation Ihres Unternehmens*

• Es gelten die Förderrichtlinie „Unternehmenssicherung – Beratungsleistungen zur Unternehmensfinanzierung und -sanierung“ des Landes Vorarlberg und der Wirtschaftskammer Vorarlberg.

• Voraussetzung für die Förderung ist ein Leistungsnachweis des Beratungsunternehmens. Erstellte Unterlagen, wie z.B. Konzepte, Planrechnungen, Finanzierungsansuchen sind daher an die Wirtschaftskammer, Abteilung Gründerservice/Unternehmenssicherung zu übermitteln. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.

• Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt, dass er Mitglied der Wirtschaftskammer ist und alle Angaben wahrheitsgetreu, nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.

• Zudem bestätigt der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten drei Jahren keine De-Minimis-Förderungen von max. EUR 300.000 erhalten zu haben.