Vorschriften zu Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung
Erhöhung der Sicherheit auf See und die Vermeidung von Meeresverschmutzung
Lesedauer: 1 Minute
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1975 wurden Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1667 veröffentlicht.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Schiffsausrüstung herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit auf See und die Vermeidung von Meeresverschmutzung durch die einheitliche Anwendung der einschlägigen internationalen Instrumente in Bezug auf Schiffsausrüstung, mit der EU-Schiffe ausgestattet werden sollen, sowie die Gewährleistung des freien Verkehrs solcher Ausrüstung innerhalb der Union.
Nähere Details siehe dazu in der Verordnung selbst.
Die Verordnung wurde am 26. Juli 2024 kundgemacht und tritt am 4.9.2024 in Kraft.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1975 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1667
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/1667 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung