Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung an Haushaltswäschetrockner
Verbesserung der Umweltverträglichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit
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Ökodesign-Anforderungen
Die Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen für Haushaltswäschetrockner fest. Damit sollen die Umweltverträglichkeit wie Nutzungsdauer, Reparierbarkeit, und Zuverlässigkeit der Produkte und ihrer Schlüsselkomponenten sowie die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert werden.
Bei Haushaltswäschetrocknern wären Stromeinsparungen von 0,6 TWh/Jahr bis 2030 und von 1,7 TWh/Jahr bis 2040 möglich. Der jährliche Energieverbrauch von Haushaltswäschetrocknern wird auf ca. 10,5 TWh/Jahr geschätzt.
Der Anwendungsbereich wurde aktualisiert, wobei insbesondere Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden. Batteriebetriebene Haushaltswäschetrockner sind jedoch vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Für Haushaltswäschetrockner gelten die in Anhang II genannten Ökodesign-Anforderungen, wobei die Vorgaben die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen, die gemessen oder berechnet werden müssen, in Anhang III zu finden sind.
Für das Konformitätsbewertungsverfahren sind interne Entwurfskontrollsysteme oder ein Managementsystem gemäß RL 2009/125/EU (Anhang IV bzw. Anhang V) vorgesehen. Die technische Dokumentation muss die in Artikel 4 vorgegebenen Standards einhalten.
In der Verordnung 2023/826/EU werden Änderungen in Anhang II und Anhang III betreffend Anwendung und Leistungsaufnahme vorgenommen.
Energieverbrauchskennzeichnung (delegierte Verordnung)
Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung stromnetz- und gasbetriebener Haushaltswäschetrockner und an die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über Haushaltswäschetrockner festgelegt.
Eine Konformitätsprüfung (Energieverbrauch) soll an Hand der technischen Unterlagen (Etikett und Produktdatenblatt (Anhang V)) bzw. den eingegebenen Werten für die gemessenen bzw. berechneten Parameter des Modells in der Produktdatenbank möglich sein.
Lieferanten haben Vorgaben bezüglich Etikett (Anhang III bzw. Anhang X), Eintrag in die Produktdatenbank, Werbung und Produktdatenblatt (Anhang IV) einzuhalten. Die Energieeffizienzklasse, die Luftschallemissionsklasse und gegebenenfalls die Kondensationseffizienzklasse gemäß Anhang II sind gemäß Anhang IV zu berechnen. Händler haben Regelungen zur Warenpräsentation, zum Fernabsatz und zur Werbung zu erfüllen.
Die bereitzustellenden Informationen sind mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden gemäß Anhang IV zu ermitteln. Die Vorgaben für die technischen Unterlagen sind in Anhang VI angeführt.
Für Werbung und Fernabsatz sind Vorgaben gemäß Anhang VII bzw. Anhang VIII relevant. In Anhang IX werden die Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht beschrieben.
Die Verordnungen wurden am 22. November 2023 2023 kundgemacht. Die Verordnung (EU) 2023/2533 tritt mit Artikel 6 am 12. Dezember 2023 in Kraft und gilt dann vollständig ab 1. Juli 2025 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und sie gilt - ausgenommen Artikel 3 Abs. 1 lit. a und b (1. März 2025) und Artikel 9 (1. Jänner 2024) - ab 1. Juli 2025.
Die Verordnung (EU) Nr. 932/2012 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 werden aufgehoben.
Betroffen sind alle Unternehmen, die entsprechende Geräte herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren.
Links
- Verordnung (EU) 2023/2533 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012
- Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (Link zum EU-Rechtsakt)
- Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung
- Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
- WKO Info zur Ökodesign-Richtlinie
Stand: 22.11.2023