Person in blauer Arbeitskleidung bei der Montage eines Heizkörpers
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Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler

Neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushalts-Einzelraumheizgeräten

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Diese Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushalts-Einzelraumheizgeräten mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 50 kW sowie von gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräten, die eine Nennwärmeleistung (des Produkts oder eines einzelnen Segments) von höchstens 300 kW aufweisen. Zudem sind in der Verordnung Ökodesign-Anforderungen an separate zugehörige Regler festgelegt.

Diese Verordnung gilt nicht für: 

  1. Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampf- oder Sorptionskreisprozess erzeugen und elektrisch oder mit Brennstoffen betrieben werden;
  2. Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für die Verwendung im Freien ausgelegt, geprüft, vermarktet und deklariert werden;
  3. Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6 % der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt;
  4. Luftheizungsprodukte;
  5. Saunaöfen;
  6. Kochgeräte.  

Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte dürfen nicht davon ausgehen, dass ein Produkt auf der Grundlage von Absatz 2 nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, wenn sich das Produkt durch seine Auslegung, seine technischen Merkmale, seinen Verwendungszweck, die Werbeaussagen oder sonstige dem Produkt beiliegenden Informationen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten nicht ausreichend von Einzelraumheizgeräten unterscheidet, die dieser Verordnung unterliegen. 

Für mehr Details siehe Verordnung. 

Die Verordnung wurde am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 9.5.2024 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025.  Artikel 6 gilt jedoch ab dem 9. Mai 2024.

Die Verordnung (EU) 2015/1188 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2025 aufgehoben. 

Betroffen sind alle Unternehmen, die entsprechende Geräte herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren. 

Mit ABl. L, 2024/90295, vom 17. Mai 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1103 berichtigt.

Die Berichtigungen finden in ANHANG III „Messmethoden und Berechnungen gemäß Artikel 3“ der Verordnung (EU) 2024/1103 statt.Details dazu siehe Berichtigung bzw. Verordnung (EU) 2024/1103 selbst ab Seite 27. Die Berichtigung wurde am 17. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.

  • Verordnung (EU) 2024/1103 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188
  • Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission
  • Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (Link zum EU-Rechtsakt)
  • Verordnung (EU) 2015/1188 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten
  • WKO Info zur Ökodesign-Richtlinie

Stand: 31.05.2024