Lächelnde Person in Arbeitsschürze und Gummihandschuhen neigt sich über offene Kühltheke und sortiert Produkte in Plastikverpackungen ein
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Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2024 

Lesedauer: 1 Minute

Folgende Berichtigung wurde am 19. Dezember 2023 als Dokument L_202390193 kundgemacht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft:

Seite 315, Artikel 1 Absatz 1: 

Anstatt:
„(1) Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion festgelegt, einschließlich Geräten, die für die Kühlung anderer Kühlgüter als Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.“

muss es heißen: 
„(1) Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion festgelegt, einschließlich Geräten, die für die Kühlung anderer Kühlgüter als Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.“

Stand: 10.01.2024

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