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Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2024
Lesedauer: 1 Minute
Folgende Berichtigung wurde am 19. Dezember 2023 als Dokument L_202390193 kundgemacht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft:
Seite 315, Artikel 1 Absatz 1:
Anstatt:
„(1) Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion festgelegt, einschließlich Geräten, die für die Kühlung anderer Kühlgüter als Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.“
muss es heißen:
„(1) Mit dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion festgelegt, einschließlich Geräten, die für die Kühlung anderer Kühlgüter als Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.“
Links
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2024 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
- Verordnung (EU) 2019/2024 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gemäß der Richtlinie 2009/125/EG
- Informationen zur Ökodesign-Richtlinie
Stand: 10.01.2024