Workshop REACH-Registrierung nach 2018
Unterlagen zur Veranstaltung am 27.2.2019 in der WKÖ
Lesedauer: 1 Minute
Hintergrund
Mit 1. Juni 2018 endete die letzte Übergangsfrist der REACH-Registrierung. Damit endet jedoch nicht das unternehmensinterne Chemikalienmanagement. Insbesondere die Wartung von Registrierungsdossiers kann eine aufwendige Aufgabe sein. Manchmal sind Aktualisierungen notwendig, da man selbst feststellt, dass Angaben ergänzt oder korrigiert werden müssen. Auch neue Verwendungen müssen gegebenenfalls eingefügt werden. Es kann aber auch sein, dass die Behörde Aktualisierungen verlangt oder sich die rechtlichen Anforderungen ändern, wie das z.B. aktuell für Nanomaterialien der Fall ist.
Präsentationen
- Update von Registrierungsdossiers: Pflicht oder Notwendigkeit? | Christian Gründling, FCIO
- Registrierungsdossiers: Defizite und mögliche Verbesserungen durch Updates – Erfahrungsbericht | Catherine Cornu, ECHA - Europäische Chemikalienagentur
- Registrierung immer am letzten Stand: Herausforderung für
Registranten | Bernd Schöner, Clariant (Produkte) Deutschland GmbH* - Aktualisierung von Registrierungsdossiers als Implementierungsrechtsakt | Martin Wimmer, BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)
- Up-to-date Registrierung als notwendige Voraussetzung für richtiges Risikomanagement im Rahmen der SVHC Roadmap | Eva Stocker, Umweltbundesamt GmbH
- Nanomaterialien: Welche Aktualisierungspflicht bringt die
Änderungen der Anhänge mit sich? | Marko Sušnik, WKÖ
Stand: 01.03.2019