Workshop: Neue Meldepflicht bei Erzeugnissen
8.7.2020: Über die Meldung von Daten zu Erzeugnissen
Lesedauer: 1 Minute
Unterlagen und Videos
Hintergrund
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung ist es notwendig, Informationen zu Erzeugnissen, die s.g. Kandidatenstoffe enthalten, seinen Kunden mitzuteilen. Diese Verpflichtung soll ab 5. Jänner 2021 erweitert werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen solche Informationen auch an die ECHA, die Europäische Chemikalienagentur, gemeldet werden.
Die gemeldeten Informationen sollen die Lieferketten transparenter gestalten und insbesondere das Recycling fördern. Dafür wurde eine eigene Datenbank mit Namen SCIP geschaffen. Diese Datenbank soll zukünftig eine zentrale Drehscheibe für Daten über Stoffe in Erzeugnissen sein.
Dieser Workshop soll Sie fristgerecht darüber informieren, was die konkreten Anforderungen für Ihr Unternehmen bedeuten. Sie treten ab 5. Jänner 2021 in Kraft und bedürfen rechtzeitiger Vorbereitungen.
Zielgruppe
- Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen und importieren oder solche vertreiben
- Technische Büros, Beratungsunternehmen und Interessenvertretungen
Programm
10:00 – 10:15 | Begrüßung durch Christian Gründling, FCIO |
10:15 – 10:45 | Einführung – Was ist ein „Erzeugnis“ im Chemikalienrecht? Marko Sušnik, WKÖ |
10:45 – 11:15 | Die neue Meldung in der Theorie – Zweck und Grundlagen. Marko Sušnik, WKÖ |
11:15 – 11:30 | Kaffeepause |
11:30 – 12:00 | Die praktische Umsetzung - Status Quo und Ausblick. Harald Kasamas, Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
ab 12:00 | Diskussion & Teilnehmerfragen |
spätestens 13:00 | Ende der Veranstaltung |
Moderation: Christian Gründling
Stand: 14.07.2020