Harmonisierte Meldung an Vergiftungs-Informationszentralen | Workshop am 11.9.2019 in der WKÖ
Meldung von Daten zu Gemischen, die für Vergiftungsinformationszentralen relevant sind
Lesedauer: 1 Minute
Hintergrund
Nach Artikel 45 der CLP-Verordnung war es notwendig, Informationen zu Gemischen, die für die medizinische Notversorgung besonders bei Vergiftungen notwendig sind, EU-weit zu vereinheitlichen. Dafür wurde in der CLP-Verordnung ein eigener Anhang VIII geschaffen. Die zwei Hauptelemente darin sind:
- Ein harmonisiertes Format und EU-Produktkategorisierungssystem, mit dem Daten an die zuständigen nationalen Stellen übermittelt werden müssen.
- Ein für jedes gemeldete Gemisch eindeutiger Rezepturidentifikator, der s.g. UFI (Unique Formula Identifier).
Dieser Workshop soll Sie fristgerecht darüber informieren, was die konkreten Anforderungen für Ihr Unternehmen bedeuten. Sie treten ab 1. Jänner 2020 stufenweise in Kraft und bedürfen rechtzeitiger Vorbereitungen.
Zielgruppe
- Unternehmen, die Gemische herstellen und importieren oder sich mit dem Thema Einstufung und Kennzeichnung befassen
- Technische Büros, Beratungsunternehmen und Interessenvertretungen.
Unterlagen
- Begrüßung und Einführung | Marko Sušnik, WKÖ
- Eckpfeiler der Meldepflicht – Anforderungen und Fristen | Christian Gründling, FCIO
- Laufende Arbeiten – organisatorisches Umfeld und Umsetzung in Österreich | Olivia Falb-Naderer, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Stand: 11.09.2019