Lächelnde Person sitzt hinter Steuerrad eines LKWs und blickt aus geöffneter Türe
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Lkw-Maut in Österreich: Pflichten der Fahrzeuglenker und Arbeitgeber

Worüber muss der Lenker informiert sein? Was haben Arbeitgeber zu beachten?

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Seit Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut in Österreich sind die Lenker mautpflichtiger Fahrzeuge verpflichtet, sich über das elektronische Mautsystem, die GO-Box sowie deren ordnungsgemäße Anbringung und Bedienung zu informieren.

Vor der Benützung von Mautstrecken haben sie daher grundsätzlich sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug mit einem Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut ausgestattet ist. Weiters haben sich Lenker bei der Verwendung dieser Geräte vor, während und nach jeder Fahrt auf Mautstrecken der Funktionsfähigkeit zu vergewissern und Funktionsstörungen unverzüglich zu melden. Zusätzlich muss die Achsanzahl ihres Fahrzeuges und grundsätzlich auch des von diesem gezogenen Anhängers stets korrekt eingestellt sein. Nachweise, die eine Zuordnung des Fahrzeuges zu einer Tarifgruppe ermöglichen, sind mitzuführen.

Die näheren Bestimmungen über die Pflichten der Lenker sind in der Mautordnung geregelt.

Seit 2008 besteht zusätzlich eine Informationspflicht auf Seiten der Arbeitgeber. Das heißt Arbeitgeber müssen ihre beschäftigten Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sofern diese zu Fahrten auf Mautstrecken veranlasst werden, über den ordnungsgemäßen Einsatz des Gerätes zur elektronischen Mautentrichtung (GO-Box) informieren.

Die ASFINAG stellt auf ihrer Website go-maut.at in verschiedenen Sprachen und in kompakter Form Informationen zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt „Unser GO-Mautsystem“ finden sich u.a. Informationen zur Funktionsweise des österreichischen Mautsystems, zum Vertrieb der GO-Box (Vertriebsstellen, erforderliche Daten/Unterlagen, Fahrzeugdeklaration), zur ordnungsgemäßen Montage der GO-Box, zur korrekten Bedienung (Aufbau der GO-Box, Statusabfrage, Änderung der Achsanzahl, akustische Signale), zu tarifrelevanten Merkmalen und zum Thema Austausch und Rückgabe. Unter dem Menüpunkt „GO-Maut bezahlen“ finden sich u.a. Informationen zur Nachzahlung der Maut bei Nichtent- oder Teilentrichtung sowie zur Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen. Hilfreiche Tipps zur GO-Maut sind ebenfalls abrufbar.

Folgende Sprachen stehen zur Auswahl:

Die unterschiedlichen Sprachfassungen können auch durch Einstellung der Sprache der Website (rechts oben) abgerufen werden.

Beispiel für ein Bestätigungsformular

Beispiel für ein Formular zur Informationspflicht
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Zum Nachweis, dass man als Arbeitgeber der Informationspflicht nachgekommen ist, kann das Beispiel für ein Bestätigungsformular verwendet werden. Darin wird bestätigt, dass sich der Lenker wesentliches Wissen aneignen konnte indem ihm der Arbeitgeber die übersichtlich aufbereiteten Informationen der Website go-maut.at in digitaler Form oder anhand eines Ausdruckes zur Kenntnis brachte.

Rechtsgrundlagen

§ 8 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)
Mautordnung (www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung)

Stand: 27.11.2023