Nahaufnahme eines Verbotsschildes für die Durch- und Einfahrt  für Fahrzeuge aller Art bei einer Baustelle
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LKW-Fahrverbote im Ennstal und im Salzkammergut

Betrifft Bundesstraßen B 320, B 158 und B 145

Lesedauer: 2 Minuten

Bundesstraße B 320

Seit 2011 ist auf der Ennstal Straße B 320 zwischen Altenmarkt und Mandling (Radstadt) ein Fahrverbot für LKW über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht in Kraft. Das Fahrverbot gilt für LKW, die vom Ausland in das Ausland fahren, also etwa von Deutschland kommend über die B 320 mit Ziel in Slowenien. Es handelt sich somit um ein internationales Transitfahrverbot für Fahrten vom Ausland in das Ausland, also mit Anfangs- und Endpunkt jeweils im Ausland, ohne in Österreich zu laden oder zu entladen.

Zur Verordnung B 320

B 320 – Lkw-Fahrverbote zwischen Liezen und der Landesgrenze Salzburg

  1. Die Ennstalbundesstraße B 320 (steirischer Abschnitt) ist seit Dezember 2012 mit einem echten Nachtfahrverbot (von 22 bis 5 Uhr) für Lkw über 3,5 t hzG belegt. Anders als beim österreichweiten Nachtfahrverbot laut StVO §42 Abs. 6, bei dem man mit lärmarmen Kraftfahrzeugen, bei denen eine Bestätigung nach §8b Abs. 4 KDV mitgeführt wird, fahren darf, reicht ein sogenanntes Lärmarmzertifikat auf dem steirischen Abschnitt der B 320 alleine nicht aus. Ausnahmen sind separat in der VO geregelt.
    Zur Verordnung Nachtfahrverbot
  2. Seit September 2019 ist auch ein Tagfahrverbot (von 5 bis 22 Uhr) für Lkw über 7,5 t hzG auf dem steirischen Abschnitt der B 320 in Kraft. Ausnahmen sind in der Verordnung geregelt, wobei hier eine Kernzone (lit a) definiert ist, wo Ziel- oder Quellverkehr für das Befahren der B 320 ausreicht. Bei der in der VO definierten erweiterten Zone (lit b) ist das Benützen der B 320 nur dann erlaubt, wenn in dieser definierten Zone be- UND entladen wird.
    Zur Verordnung Tagfahrverbot

Bundesstraße B 158

Zeitgleich tritt im Bundesland Salzburg ein LKW-Fahrverbot auf der Wolfgangsee Straße B 158 zwischen Koppl und Strobl  in den Gemeindegebieten von Hof, Fuschl, St. Gilgen und Strobl in Kraft. Weiters betroffen (als Zubringer zur B 158) sind auch die Thalgauegg Straße bei KM 0,2 in Fahrtrichtung B 158 sowie die B 154 Mondsee Straße bei KM 31,6 in Fahrtrichtung Kreisverkehr. Auch dieses Fahrverbot trifft nur internationale Transitfahrten, also Fahrten, deren Quelle und Ziel außerhalb Österreichs liegt und bei denen keine Be- oder Entladung in Österreich stattfindet.

Zur Verordnung B 158

Bundesstraße B 145

Ebenfalls mit 1. April tritt im Bundesland Oberösterreich ein LKW Fahrverbot für LKW mit mehr als 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht auf der Salzkammergutstraße B 145 zwischen St. Agatha und der Landesgrenze sowie auf der Hallstätter Straße L 547 zwischen Straßenkilometer 8 und 13 (Landesgrenze) in Kraft. Diese Fahrverbote umfassen im Gegensatz zu den Fahrverboten im Bundesland Salzburg nicht nur internationalen Transit sondern auch sog. überregionalen Transit.

Ausgenommen von diesen beiden oberösterreichischen Fahrverboten sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr in folgenden Gemeinden: Oberösterreich: Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang, Steinbach a.A., Traunkirchen; Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Strobl, Rußbach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau, Hintersee; Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Pürgg-Trautenfels, Tauplitz. 

Zur Verordnung B 145

Stand: 05.05.2023

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