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LKW-Fahrverbot Oberösterreich ab Juli 2016

Gültig für die A1 Westautobahn

Lesedauer: 1 Minute

Das Fahrverbot ist per 1.7.2016 für LKW über 3,5 höchst zulässiges Gesamtgewicht (hzG) der Euroklassen 0 - 2 auf der A1 Westautobahn zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr (Kilometer 154,996) und dem Knoten Haid (Kilometer 175,574) in Kraft getreten.

Auswirkungen

In der Praxis bedeutet das für LKW über 3,5 t hzG:

  • In Richtung Wien letzte Abfahrtsmöglichkeit von der A1 in Allhaming und von der A25 in
    Weißkirchen. Auffahrt auf die A1 ab Enns Ost – Steyr möglich.
  • In Richtung Salzburg bzw. Passau letzte Abfahrtsmöglichkeit von der A1 in Enns Ost –
    Steyr. Auffahrt auf die A1 ab Allhaming bzw. auf die A25 ab Weißkirchen möglich.
    Die Fahrt von der A25 über den Knoten Haid zur A1 in Richtung Salzburg (und
    umgekehrt) ist möglich.
  • Von Norden (Freistadt/Prag) in Richtung A1 auf der A7 letzte Abfahrtsmöglichkeit
    Franzosenhausweg. In Richtung Freistadt/Prag Auffahrt auf die A7 ab Franzosenhausweg möglich.

Das Fahrverbot wird für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t hzG gelten. Damit werden Kleintransporter bzw. als LKW zugelassene Kombis unter 3,5 t NICHT betroffen sein.

Umfahrungsmöglichkeiten

Für den Umfahrungsverkehr mit LKW über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gibt es auf vielen möglichen Ausweichrouten Fahrverbote (Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich LGBl. Nr. 37/2004 idgF).

Für den Ziel- und Quellverkehr gelten die Fahrverbote auf den Ausweichrouten nicht.

Weitere Detailsinfos finden Sie im Merkblatt.

Stand: 06.06.2019

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