Betriebsanlagenservice für Tiroler Unternehmen

Was ist eine Betriebsanlage? Wer benötigt eine Anlagengenehmigung? Wir bieten rechtliche und technische Beratung.

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Betriebsanlagen, von denen Auswirkungen auf die Nachbarn oder die Umwelt wie z.B. in Form von Lärm, Rauch, Staub oder Erschütterungen ausgehen können, benötigen eine Betriebsanlagengenehmigung. Unternehmen müssen die Genehmigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einholen.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gibt es für bestimmte Kleinanlagen wie z.B. Büros, von denen keine Belästigungen oder Gefährdungen zu erwarten sind (Genehmigungsfreistellungsverordnung).

Unternehmen müssen ihre Betriebsanlagen regelmäßig überprüfen lassen. Änderungen an den Anlagen können genehmigungs- oder meldepflichtig sein. Für besondere Anlagen wie Kesselanlagen oder große Industrieanlagen gelten weitergehende Vorschriften.

Die Mitarbeiter des Betriebsanlagenservice der Tiroler Wirtschaftskammer sind Ihre ersten Ansprechpartner für technische und juristische Fragen rund um das Thema Betriebsanlage. Gemeinsam mit den externen Spezialisten der Tiroler Beratungsförderung kümmern Sie sich um Ihre Belange.

Beratungen durch das Betriebsanlagenservice der Tiroler Wirtschaftskammer und die Vertragspartner der Tiroler Beratungsförderung: 

  • rechtliche und technische Beratung zu Betriebsanlagen
  • Besichtigung und Beratung vor Ort
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung des Einreichprojekts, sowie bei Änderungen
  • Begleitung und Unterstützung am Projektsprechtag
  • Begleitung und Unterstützung bei Augenscheinverhandlungen 
  • Hilfestellung bei Kontrollen durch die Behörde
  • Beratung zur wiederkehrenden Überprüfung
  • Betriebsanlagensprechtage nach Bedarf in den Bezirksstellen

 

Die Experten des Betriebsanlagenservice sind für Sie da!

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