Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen
Regelungen im Überblick
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In der Vergangenheit häuften sich Fälle, wo Unternehmer die Umsatzsteuer für Bauleistungen zwar in Rechnung stellten und vom Auftraggeber kassierten, aber nie an das Finanzamt abführten. Sie hatten "unauffindbare Geschäftsführer" oder "verschwanden" einfach.
Die Auftraggeber holten sich die Vorsteuer zu Recht vom Finanzamt zurück, es kam zu einem Steuerausfall. Dadurch wurde die große Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmer im Wettbewerb gegenüber den "schwarzen Schafen" benachteiligt. Um dies zu verhindern, wurde der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen eingeführt.
Mehr Infos zum Thema finden Sie in unserer Broschüre.
Inhalt
1. Einleitung
2. Grundregel
3. Anwendungsvoraussetzungen
4. Was sind Bauleistungen?
4.1. Was fällt darunter?
4.2. Zweifelsfälle
5. Leistungsempfänger
5.1. Qualität des Leistungsempfängers
5.2. Sub- oder Generalunternehmer
5.2.1. Wer gehört zu dieser Gruppe?
5.2.2. Fehleinschätzungen
5.3. Unternehmer, die üblicherweise Bauleistungen erbringen
5.3.1. Wer gehört zu dieser Gruppe?
5.3.2. Auswirkungen
5.3.3. Fehleinschätzungen
6. Rechnung
7. Entstehung der Steuerschuld
8. Vorsteuerabzug
9. Aufzeichnungspflichten, Erfassen in der UVA
10. Ausländische Unternehmer
10.1. Der ausländische Unternehmer ist Leistender
10.2. Der ausländische Unternehmer ist Leistungsempfänger
Stand: 01.12.2024