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Die Vertreterbetriebsstätte - FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 2 Minuten

1. Welche Bedeutung hat eine Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht?

Die Betriebsstätte ist im internationalen Steuerrecht in der Regel Anknüpfungspunkt für die Besteuerung des Unternehmensgewinnes. Ein Staat darf Unternehmensgewinne nur besteuern, wenn es in diesem eine Betriebsstätte gibt.

2. Wo ist der Betriebsstättenbegriff des internationalen Steuerrechts geregelt?

Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht. Die Frage kann nur anhand des konkreten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) gelöst werden (Österreich hat derzeit mit rund 80 Staaten DBA’s vereinbart). Das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) enthält jedoch einen Formulierungsvorschlag, an dem sich die meisten Länder orientieren. Besteht kein DBA, gelten die innerstaatlichen Vorschriften (Bundesabgabenordnung).

3. Was ist eine Vertreterbetriebsstätte nach OECD-MA?

Eine Vertreterbetriebsstätte liegt vor, wenn eine Personen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen steht, Abschlussvollmacht besitzt und die Abschlussvollmacht auch gewöhnlich ausübt (abhängiger Vertreter).

4. Wer kann "Vertreter“ sein?

Vertreter können nicht nur natürliche Personen (z.B. Angestellte), sondern auch juristische Personen und Personenvereinigungen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Tochtergesellschaften abhängige Vertreter des Mutterunternehmens sein.

5. Wann ist ein Vertreter "abhängig“?

Ein Vertreter ist abhängig, wenn er eingehender geschäftlicher Weisungen (Sachweisung) und/oder umfassender Kontrolle des vertretenen Unternehmens unterliegt. Diese Abhängigkeit ist bei Arbeitnehmern stets gegeben.

6. Können auch Unternehmer "anhängige“ Vertreter sein?

Ja; auch Gewerbetreibende sind abhängig, wenn sie verpflichtet sind, die Vorschriften und Geschäftsbedingungen des vertretenen Unternehmens zu beachten.

7. Was versteht man unter Abschlussvollmacht?

Unter Abschlussvollmacht versteht man die Befugnis des Vertreters, für das vertretene Unternehmen rechtsverbindliche Verträge abzuschließen. Abschlussvollmacht liegt auch vor, wenn der Vertreter berechtigt ist, alle Einzelheiten aus zu verhandeln, der Vertrag zur Rechtsgültigkeit aber noch der Form halber der Unterschrift des vertretenen Unternehmens bedarf.

8. Für welche Verträge muss Abschlussvollmacht bestehen?

Die Abschlussvollmacht muss Verträge über Tätigkeiten betreffen, die die eigentliche (operative) Tätigkeit des vertretenen Unternehmens darstellen (z.B. Lieferverträge eines Handelsunternehmens).

Bezieht sich die Abschlussvollmacht bloß auf Hilfsgeschäfte, entsteht keine Vertreterbetriebsstätte (z.B. Abschluss von Werbeverträgen eines Handelsunternehmens etc.).

9. Welchen Gewinn darf der Betriebsstättenstaat besteuern?

Der Betriebsstättenstaat darf nur den Betriebsstättengewinn besteuern. Bei der Ermittlung des Betriebsstättengewinnes sind die der Betriebsstätte zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Es sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaates zu beachten.

10. Wie berücksichtigt Österreich ausländische Betriebsstätten bei der Besteuerung des Unternehmensgewinnes?

Je nach dem, ob die Betriebsstätte in einem DBA-Partnerstaat liegt oder wie hoch das Besteuerungsniveau im Betriebsstättenstaat ist, kommt die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt oder die Anrechnungsmethode zur Anwendung.

11. Was ist die Befreiungsmethode?

Bei dieser Methode wird der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte von der heimischen Einkommen/Körperschaftsteuer befreit. Der übrige Gewinn unterliegt der Einkommen/Körperschaftsteuer, wobei jener Steuersatz zur Anwendung gelangt, der sich für das gesamte Einkommen (einschließlich Betriebsstättengewinn) ergibt (Progressionsvorbehalt). 

12. Was ist die Anrechnungsmethode?

Bei dieser Methode unterliegt auch der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte der Einkommen/Körperschaftsteuer. Die vom Betriebsstättenstaat erhobene Steuer wird aber auf die Einkommen/Körperschaftsteuer angerechnet.

13. Wo gibt es weiterführende Informationen?

Stand: 01.01.2024

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