Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung
Infos und Übersicht der häufigsten Anwendungsfälle
Lesedauer: 1 Minute
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben darstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Einkommen(Lohn)steuer-Ermäßigung führen.
Sie müssen aber außergewöhnlich sein, dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Details zu den Anwendungsfällen finden Sie in unserer Broschüre.
Inhalt der Broschüre
1. Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor?
2. Alphabetische Übersicht der häufigsten Anwendungsfälle
- Alters- oder Pflegeheim
- Häusliche Betreuung
- Auswärtige Berufsausbildung
- Begräbniskosten
- Behinderungen in eigener Person bzw. des (Ehe-)Partners
- Behinderungen von Kindern
- Bürgschaft
- Diätverpflegung
- Geburt
- Haushaltshilfe
- Heiratsausstattung
- Hochwasser- und Katastrophenschäden
- Kleidung
- Krankheitskosten
- Kinderwunsch: Künstliche Befruchtung/Adoptionskosten
- Kurkosten
- Schulden – Schuldzinsen
- Strafen
- Unterhaltsleistungen
- Zahnregulierung
Stand: 01.01.2024